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Der Deutsch-Dänische Krieg (1848-50, 1864)
Die Geschichte des vereinigten Schleswig-Holsteins beginnt 1386, als Gerhard VI. die Grafschaft Holstein mit dem Herzogtum Schleswig unter seiner Herrschaft dauernd vereinigte. Nach dem Aussterben der Kieler Linie (1390) erwarb er 1403 ganz Holstein (mit Ausnahme des geringfügigen schauenburgischen Anteils), fiel aber 1404 im Kampfe gegen die Dithmarschen. Sein Sohn Adolf VIII. erhielt Schleswig-Holstein erst nach 30jährigem Kampfe mit Dänemark 1435 und empfahl, als der dänische Reichsrat nach König Christophs III. Tod (1448) ihm die dänische Krone anbot, statt seiner seinen Schwestersohn, den Grafen Christian von Oldenburg, der nun als Christian I. König von Dänemark wurde; doch musste er zuvor die Constitutio Waldemariana beschwören. Dennoch machte Christian I., als Adolf VIII. 1459 kinderlos starb, da Graf Otto II., der letzte Schauenburger, nur in Holstein nachfolgeberechtigt war, sein Erbrecht auf Schleswig geltend. Die Stände wollten die Lande nicht wieder trennen, und so wurde am 5. März 1460 zu Ripen infolge des Beschlusses des "Rats von Holstein" König Christian I. zum Herzog von Schleswig und Grafen von Holstein ausgerufen, seinen Nachkommen indes kein unbedingtes Erbrecht zugestanden. Der König beschwur die Rechte und Freiheiten und die ewige ungeteilte Zusammengehörigkeit beider Lande. Alljährlich sollte der Landesherr in Holstein einen Landtag zu Bornhöved und in Schleswig zu Urnehöved halten, ohne dessen Zustimmung keine Bede aufgelegt, kein Krieg angefangen werden dürfe. In des Königs Abwesenheit sollten die Bischöfe von Schleswig und Lübeck mit fünf guten Männern aus jedem der verbundenen Länder alle Sachen richten und verabschieden; diese, ein Ausschuss der Stände, bildeten fortan den landesherrlichen Rat. Christian I. kaufte dem Grafen von Schauenburg seine Ansprüche für 41.500 Gulden ab und nach dem Aussterben der Schauenburger (1640) fiel auch ihr Besitz an Schleswig-Holstein. 1474 erhielt Christian von Kaiser Friedrich III. die Lehnshoheit über Dithmarschen bestätigt; zugleich wurden die vereinigten Lande Holstein, Dithmarschen und Stormarn zum Herzogtum erhoben. Die Dithmarschen verteidigten jedoch ihre Freiheit und als König Johann (1482–1513) sie unterwerfen wollte, vernichteten sie 1500 bei Hemmingstedt sein Ritterheer. Unter König Friedrich I. (1523–33) fand die Reformation trotz anfänglichen Widerstandes der Bischöfe und der Dithmarschen, die 1559 durch die Schlacht bei Heide völlig unterworfen wurden, in Schleswig-Holstein Eingang. Die Kirchenordnung von 1542 ordnete die Verhältnisse in Holstein: an die Spitze der Kirche trat ein Propst, ihm zur Seite ein Konsistorium; die bischöfliche Gewalt fiel an den Landesherrn, die Wahl der Geistlichen an die Gemeinden; die Mönchsklöster wurden aufgehoben, die Nonnenklöster blieben als (evangelische) Zufluchtsstätten für die unversorgten Töchter des Adels bestehen.
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| Generalfeldmarschall Graf von Wrangel Oberbefehlshaber der österreichischen und preußischen Truppen |
Feldmarschalllieutenant Freiherr von Gablenz
und sein Stab Befehlshaber der österreichischen Truppen |
Die Söhne Friedrichs I. teilten 1544 die Besitzungen
des Hauses Oldenburg: König Christian III. begründete die königliche Linie,
die in Dänemark bis 1863 herrschte, Johann die Haderslebener, die 1580 mit
seinem Tod erlosch, und Adolf I. die Gottorper Linie. Eine neue Teilung
zu Flensburg (12. August 1581) zwischen dem
König Friedrich II. (1559–88) und seinem Oheim Adolf I. von Holstein-Gottorp
ordnete auf längere Zeit den Besitzstand der beiden übrigbleibenden Linien.
Zum königlichen Anteil gehörten in Schleswig unter anderem Alsen,
Flensburg, Hadersleben,
in Holstein Segeberg, Plön und einige Klöster; zum herzoglichen in Schleswig
Husum, Apenrade und Tondern,
in Holstein Neumünster, Oldenburg und Fehmarn.
1582 trat Friedrich II. seinem Bruder Johann einige Besitzungen im Amt
Hadersleben ab und dieser begründete die nach
einem Schloss benannte Linie Schleswig-Holstein-Sonderburg. Sein Enkel Ernst
Günther (1609–1689) stiftete die Linie Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg,
dessen Bruder August Philipp (1612–75) die Linie Schleswig-Holstein-Beck-Glücksburg,
die sich seit 1825 Holstein-Sonderburg-Glücksburg nannte. Andere von Johann
von Schleswig-Holstein-Sonderburg abstammende Linien, wie Schleswig-Holstein-Franzhagen,
Schleswig-Holstein-Glücksburg, Schleswig-Holstein-Plön, Schleswig-Holstein-Norburg,
erloschen schon im 18. Jahrhundert. Holstein blieb deutsches Lehen, Schleswig
dänisches; in der gemeinschaftlichen Regierung von
Schleswig-Holstein, die fortan
zwischen dem König und dem Gottorper Herzog wechselte, in dem gemeinschaftlichen
Landtag, Landesrat u.a. blieb die alte Einheit erhalten und das Recht darauf
wurde bei jedem Thronwechsel formell gewahrt. Im übrigen aber war der die
Landtage beherrschende Adel nur auf seine Standesprivilegien und persönlichen
Vorteile bedacht.
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| Übergang der preußischen Truppen über die Schlei bei Arnis am 6. Februar 1864 | Österreichische Husaren erbeuten eine dänische Standarte bei Eckernförde am 6. Februar 1864 |
In der Linie Schleswig-Holstein-Gottorp folgten
auf Adolf I. († 1586) erst zwei ältere Söhne und nach deren frühem
Tode sein Sohn Johann Adolf (1590–1616). Dessen Sohn Friedrich III. (1616–59)
hielt sich zwar während des Dreißigjährigen Krieges neutral, konnte aber
nach Christians IV. von Dänemark Niederlage bei Lutter (1626) den Einmarsch
der Kaiserlichen in sein Land und dessen Verwüstung nicht hindern. Schon
bei seinem Regierungsantritt hatte er die Stände zum Verzicht auf ihr Wahlrecht
bewogen und mit Zustimmung Dänemarks und des Kaisers
die Primogenitur bei seiner Linie eingeführt. Nun verschaffte ihm auch sein
Schwiegersohn, König Karl X. Gustav von Schweden, 1658 im Frieden von Roeskilde
die Souveränität seiner schleswigschen Besitzungen, die seinem Sohn Christian
Albrecht (1659 bis 1694) im Frieden von Oliva 1660
bestätigt wurde. Doch suchte Dänemark ihn zum Verzicht auf die Selbständigkeit
Schleswigs zu zwingen, überzog ihn zu diesem Zweck mit Krieg und vertrieb
ihn zweimal (1675 und 1683) aus dem Land; erst im Vertrag von
Altona 1689 erhielt er es wieder. Auch seinem Sohn
Friedrich IV. (1694–1702) machte Dänemark die Souveränität streitig und
erklärte ihm den Krieg; aber sein Schwager Karl XII. von Schweden, dessen
ältere Schwester Hedwig Sophie er zur Gemahlin hatte, sicherte ihm 1700
durch den Frieden von Travendal den Besitz seiner Länder und wirkte ihm
eine Geldentschädigung aus. Nach seinem Tod in der Schlacht bei Klissow
(19. Juli 1702) führte sein Bruder Christian August für seinen unmündigen
Sohn Karl Friedrich (1702–39) die Vormundschaft bis 1718 und berief 1711
zum letzten Mal die Landstände der Herzogtümer. Da 1713 die Neutralität
zugunsten Schwedens verletzt worden war, verjagte der dänische König Friedrich
IV. den Herzog Karl Friedrich und gab ihm im Frieden von 1720 nur seine
holsteinischen Besitzungen zurück. Der gottorpsche Anteil an Schleswig wurde
am 22. August 1721 mit dem dänischen vereinigt und Friedrich IV., als ihrem
nunmehr alleinigen "souveränen" Landesherrn, von den schleswigschen
Ständen, auch von den Linien Augustenburg und Glücksburg, schriftlich der
Eid geleistet. Karl Friedrichs Sohn von Anna Petrowna, der Tochter Peters
I. von Russland, Karl Peter Ulrich (1739–62), für den Christian Augusts
Sohn Adolf Friedrich, Bischof von Lübeck, bis 1745 die Vormundschaft führte,
wurde 1742 von der Kaiserin Elisabeth zum russischen Thronfolger erklärt
und bestieg 1762 als Peter III. den russischen Thron, während Adolf Friedrich
1751 König von Schweden wurde. Im Besitz zweier fremden Throne hatte das
Haus Schleswig-Holstein-Gottorp kein Interesse mehr an der Mitherrschaft
in Schleswig-Holstein und im Namen des russischen Großfürsten Paul, des
Sohnes von Peter III. (des nachmaligen Zaren Paul I.), verzichtete Katharina
II. 1767 auf sie im Vertrag zu Kopenhagen, der vom Großfürsten Paul nach
erlangter Majorennität 1773 bestätigt wurde. Der gottorpsche Anteil an Schleswig-Holstein,
sowohl der 1721 von Dänemark besetzte als der noch bei der herzoglichen
Linie verbliebene, wurde dem König Christian VII. von Dänemark überlassen,
der dafür die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst
abtrat. Diese erhielt 1773 Friedrich August, Fürstbischof von
Lübeck, Christian Augusts zweiter
Sohn, der nun die jüngere Linie Schleswig-Holstein-Gottorp oder Oldenburg
begründete; seit 1777 sind sie Herzogtum.
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| Eindringen des österreichischen Regiments "Hessen Infanterie" in die Stadt Veile (Vejle) am 8. März 1864 | Einnahme der Insel Fehmarn. Überrumpelung der dänischen Besatzung in Burg |
Dänemark war seit 1773 im Besitz von ganz Schleswig-Holstein,
dessen Adel am Hofe zu Kopenhagen und im dänischen Beamtentum stark vertreten
war. Der aus Schleswig-Holstein gebürtige jüngere Graf Bernstorff, bis 1797
an der Spitze der dänischen Regierung, sorgte mit Umsicht für die Herzogtümer:
1784 wurde der schleswig-holsteinische Kanal gebaut, Zensur und Tortur abgeschafft,
die Leibeigenschaft aufgehoben. Der dänische Hof zog deutsche Dichter nach
Kopenhagen, wo viel Deutsch gesprochen wurde. Als das Deutsche Reich sich
1806 auflöste, wurde Holstein "als ungetrennter Teil" mit der
dänischen Monarchie verbunden, wenngleich den Nebenlinien die Eventualerbfolge
von neuem bestätigt wurde, ein dänisches Gesetzbuch und das dänische Münzsystem
in Holstein eingeführt, die dänische Sprache zur offiziellen für den Verkehr
mit Kopenhagen erklärt. Auf dem Wiener Kongress 1814 wurden die Herzogtümer
Holstein und Lauenburg, das Dänemark für das abgetretene Norwegen erhalten
hatte, Teile des Deutschen Bundes, Schleswig
aber nicht. Dies veranlasste die Prälaten und Ritterschaft Holsteins, das
Recht der gemeinschaftlichen Verfassung Holsteins und Schleswigs in Kopenhagen
geltend zu machen. Dort aber hatte nach den Unglücksfällen und Verlusten,
die Dänemark in den Napoleonischen Kriegen betroffen hatten, die frühere
deutschfreundliche Richtung einer nationaldänischen Politik Platz gemacht,
die auf eine völlige Verschmelzung, wenn nicht aller drei Herzogtümer, so
doch wenigstens Schleswigs mit Dänemark abzielte. Das Gesuch der Holsteiner
wurde daher abgelehnt und als sie sich 1822 an den
Deutschen Bund wandten, wurde zwar von
diesem ihr Recht anerkannt, aber lediglich eine beruhigende Erklärung abgegeben.
Als U. Lornsen 1830 in der Flugschrift "Das
Verfassungswerk in Schleswig-Holstein" für die Rechte der Herzogtümer
eintrat, wurde er verhaftet und eine Kommission zur Untersuchung dieser
Umtriebe eingesetzt. Doch führte König Friedrich VI. 1831 beratende Provinzialstände
für jedes Herzogtum ein. Dagegen wurden die Herzogtümer finanziell geschädigt,
mit vier Neunteln der Steuern der Gesamtmonarchie belastet und verloren
die 5 Millionen Taler, die sie für die dänische Reichsbank beigesteuert
hatten, bei deren Umwandlung in eine dänische Privatbank (1838). Unter Christian
VIII. wurden 1842 die alten schleswig-holsteinischen Regimenter aufgehoben,
neue mit dänischen Fahnen gebildet und diese zum Teil in die dänischen Lande
verlegt; die Offiziere avancierten durch die ganze Armee.
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| In einer Schanze bei Düppel im Kriege 1864 | Schanze Nr. 4 nach dem Sturm auf Düppel |
Die Bevölkerung von
Schleswig-Holstein hoffte trotz
alledem auf eine baldige Verselbständigung, da die königliche Linie außer
dem König nur noch dessen Sohn, den Kronprinzen Friedrich, als männliche
Mitglieder zählte und im Falle ihres Erlöschens die Herzogtümer an den Herzog
Christian von Augustenburg, Dänemark aber an die weibliche Linie fallen
musste. Dies aber wollten die eifrigen Dänen gerade verhindern und die dänische
Ständeversammlung zu Roeskilde bat im Herbst 1844 den König, "er
möge die dänische Monarchie, d.h. Dänemark,
Schleswig-Holstein
und Lauenburg, für ein einziges, unzertrennliches Reich erklären, das ungeteilt
nach dem dänischen Königsgesetz vererbt werden müsse". Der Minister
von Örsted trat diesem Antrag im wesentlichen bei, und Christian VIII. verkündete
am 8. Juli 1846 durch den "offenen Brief", dass auf Grund genauer
Untersuchung der Erbfolgefrage Schleswig und Lauenburg unzweifelhaft als
der Krone Dänemark gehörig zu betrachten und nach den allgemeinen dänischen
Erbgesetzen zu vererben seien, und dass der König dies Recht seiner Krone
mit aller Macht durchsetzen wolle. Gegen diese Erklärung, die also das eventuelle
Erbrecht der augustenburgischen Linie nur für Holstein anerkannte und den
Herzogtümern nur die Wahl zwischen Trennung oder gemeinsamer Unterwerfung
unter das dänische Gesetz ließ, erhob sich in
Schleswig-Holstein ein Sturm
der Entrüstung. Die Stände beider Herzogtümer und Volksversammlungen forderten
energisch Aufrechterhaltung der gemeinschaftlichen Verfassung und ausschließliche
Vererbung im Mannesstamm. In ganz Deutschland wurde das Vorgehen der Schleswig-Holsteiner
mit Begeisterung begrüßt, der das Lied "Schleswig-Holstein
meerumschlungen" Ausdruck verlieh.
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| Vom Kriege 1864 - Die niedergeschossene Düppel-Mühle | Düppel - Denkmal der am 17. März 1864 Gefallenen des Regiments 64 |
(1844)
Ursprungstext: Karl Friedrich Straß
Endgültiger
Text: Matthäus Friedrich Chemnitz
Melodie: Carl Gottlieb Bellmann
| 1. Schleswig-Holstein,
meerumschlungen, Deutscher Sitte hohe Wacht, Wahre treu, was schwer errungen, Bis ein schöner Morgen tagt! Schleswig-Holstein, stammverwandt, Wanke nicht, mein Vaterland! Schleswig-Holstein, stammverwandt, Wanke nicht, mein Vaterland! |
2. Ob auch wild
die Brandung tose, Flut und Flut von Bai zu Bai, O laß blüh'n in deinem Schoße Deutsche Tugend, deutsche Treu! Schleswig-Holstein, stammverwandt, Bleibe treu, mein Vaterland! Schleswig-Holstein, stammverwandt, Bleibe treu, mein Vaterland! |
| 3. Doch, wenn innre
Stürme wüten, Drohend sich der Nord erhebt, Schütze Gott die holden Blüten, Die ein milder Süd belebt! Schleswig-Holstein, stammverwandt, Stehe fest, mein Vaterland! Schleswig-Holstein, stammverwandt, Stehe fest, mein Vaterland! |
4. Gott ist stark
auch in den Schwachen, Wenn sie gläubig ihm vertraun; Zage immer, und dein Machen Wird trotz Sturm den Hafen schaun! Schleswig-Holstein, stammverwandt, Harre aus, mein Vaterland! Schleswig-Holstein, stammverwandt, Harre aus, mein Vaterland! |
| 5. Von der Woge,
die sich bäumet, Längs dem Belt am Ostseestrand, Bis zur Flut, die ruhlos schäumet An der Düne flüchtgem Sand - Schleswig-Holstein, stammverwandt, Stehe fest, mein Vaterland! Schleswig-Holstein, stammverwandt, Stehe fest, mein Vaterland! |
6. Und wo an des
Landes Marken Sinnend blickt die Königsau, Und wo rauschend stolze Barken Elbwärts ziehn zum Holstengau - Schleswig-Holstein, stammverwandt, Bleibe treu, mein Vaterland! Schleswig-Holstein, stammverwandt, Bleibe treu, mein Vaterland! |
| 7. Teures Land,
du Doppeleiche Unter einer Krone Dach, Stehe fest und nimmer weiche, Wie der Feind auch dräuen mag! Schleswig-Holstein, stammverwandt, Wanke nicht, mein Vaterland! Schleswig-Holstein, stammverwandt, Wanke nicht, mein Vaterland! |
König Friedrich VII. folgte am 20. Januar 1848 seinem
Vater Christian VIII. und ordnete am 28. Januar die Wahl von gemeinschaftlichen
Ständen Dänemarks und der Herzogtümer an. Die Wahlmänner von
Schleswig-Holstein beschlossen
am 18. Februar, mit Vorbehalt der Rechte zu wählen. Inzwischen steigerte
aber die Kunde von der Februarrevolution und den Märzereignissen in Deutschland
die Erregung und Deputierte der schleswig-holsteinischen Stände beschlossen
am 18. März in Rendsburg, in Kopenhagen die Berufung eines schleswig-holsteinischen
Landtags, die Bewilligung einer gemeinschaftlichen Verfassung für die Herzogtümer
und Aufnahme Schleswigs in den Deutschen Bund
zu verlangen. Die Deputation kam in Kopenhagen am 22. März an, als der König
dem erregten Volke eben die Einverleibung Schleswigs in Dänemark zugesagt
hatte und erhielt daher den Bescheid, dass "eine
unzertrennliche Verbindung Schleswigs mit Dänemark hergestellt",
im übrigen aber die Wünsche Holsteins berücksichtigt werden sollten. Noch
vor Bekanntwerden dieser Antwort sagte sich Kiel
am 23. März von der Herrschaft Dänemarks los und am 24. März wurde in Rendsburg
eine aus dem bisherigen Statthalter, Prinzen Friedrich von Noer (Bruder
des Herzogs Christian), dem Präsidenten der holsteinischen Stände, Grafen
Friedrich Reventlow und dem der schleswigschen, W. Beseler, bestehende provisorische
Regierung eingesetzt, die überall, auch von den Truppen, anerkannt wurde.
Ermutigt durch ein Schreiben Friedrich
Wilhelms IV. von Preußen vom 24. März, das für die Selbständigkeit der
Herzogtümer und die rechtmäßige Erbfolge eintrat, berief sie zum 3. April
eine schleswig-holsteinische Landesversammlung nach Rendsburg und suchte
am 26. März beim Deutschen Bund um die
Aufnahme Schleswigs in den Bund nach, die am 12. April 1848 erfolgte.
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| Düppeler Schanzen - Schanzen Nr. 7 und 8 | Übergang nach Alsen am 29. Juni 1864 |
Die aus den schleswig-holsteinischen Truppen und Freischaren gebildete schleswig-holsteinische Armee rückte bis über Flensburg vor, zog sich aber nach dem unglücklichen Gefecht bei Bau (9. April) wieder zurück, so dass die Dänen am 11. April die Stadt Schleswig besetzen konnten. Nun aber kamen preußische und andere deutsche Bundestruppen unter General Wrangel den Herzogtümern zu Hilfe, schlugen die Dänen am 23. April bei Schleswig und am 24. April bei Översee und vertrieben sie vom Festland. Nachdem Wrangel Südjütland mit Fredericia eine Zeitlang besetzt gehalten, besiegte er die Dänen am 5. Juni bei Düppel. Aber da Deutschland keine Kriegsflotte besaß, konnte es die Blockade seiner Seehäfen nicht hindern und der Handel erlitt schwere Verluste. Diese Tatsache förderte die Bestrebungen, durch freiwillige Sammlungen eine deutsche Flotte zu gründen. Aber Russland und England traten zugunsten der Dänen ein. Unter diesen Umständen nahm Preußen, dem die deutsche Zentralgewalt die Regelung der schleswig-holsteinischen Frage überlassen hatte, die Vermittlung Schwedens für Verhandlungen mit Dänemark an, die am 26. August zum Waffenstillstand von Malmö führten. Dieser, auf sieben Monate abgeschlossen, hob alle seit dem 17. März in Schleswig-Holstein erlassenen Gesetze und Verordnungen auf und ersetzte die provisorische Regierung durch eine neue, "Gemeinsame Regierung" genannt, deren Präsident Graf von Reventlow-Jersbeck war. Die Frankfurter Nationalversammlung verwarf anfangs den Waffenstillstand, genehmigte ihn indes in zweiter Beratung nach den heftigsten Debatten 17. September und auch die Schleswig-Holsteiner fügten sich geduldig in die Notwendigkeit; doch gaben sie sich am 15. September noch ein neues Staatsgrundgesetz.
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| Prinz Friedrich Karl von Preußen und sein Stab | Die Erstürmung der Düppeler Schanzen am 18. April 1864 | Aufpflanzen der ersten preußischen Fahne auf den erstürmten Düppeler Schanzen |
Da die Friedensverhandlungen mit Dänemark, die Bunsen als Reichsgesandter leitete, kein Ergebnis hatten, wurde der Krieg nach Ablauf des Waffenstillstandes (1. April 1849) wieder aufgenommen. Die "Gemeinsame Regierung" löste sich auf und die Frankfurter Zentralgewalt übertrug die oberste Gewalt einer Statthalterschaft unter Beseler und Graf Reventlow-Preetz. 45.000 Mann deutsche Truppen unter General von Prittwitz rückten in Schleswig ein. Als ein dänisches Geschwader in der Bucht von Eckernförde erschien, wurde von einigen am Strande ausgefahrenen Batterien das Linienschiff Christian VIII. in Brand geschossen und die Fregatte Gefion zur Übergabe gezwungen. Nicht lange darauf, am 13. April, erstürmten die bayrischen und sächsischen Truppen die Düppeler Schanzen, aber aus Rücksicht auf die Mächte erhielt Prittwitz den Befehl, nur Schleswig-Holstein besetzt zu halten, darüber hinaus jedoch nicht angriffsweise vorzugehen. In Jütland drangen daher nur die Schleswig-Holsteiner unter General von Bonin ein, schlugen die Dänen am 23. April bei Kolding und am 7. Mai bei Gudsö und begannen die Belagerung von Fredericia, wurden aber in der Nacht vom 5. zum 6. Juli von den Dänen, die ihre ganze Macht in Fredericia vereinigten, nach blutigem Kampf zum Rückzug gezwungen. Inzwischen hatte Preußen 10. Juli eigenmächtig einen neuen Waffenstillstand mit Dänemark geschlossen, demzufolge in Holstein die Statthalterschaft bestehen bleiben, Schleswig aber von einer dreiköpfigen Landesregierung unter dem Vorsitz eines englischen Kommissars im Namen des Königs von Dänemark regiert und im Norden von schwedisch-norwegischen, im Süden von preußischen Truppen besetzt werden sollte. Diesem Waffenstillstand folgte am 2. Juli 1850 der Friede zwischen Preußen und Dänemark, den Preußen zugleich im Namen des Deutschen Bundes unterzeichnete. Dieser überließ es dem König von Dänemark, alle zur Bewältigung des Widerstandes in Schleswig-Holstein dienlichen Mittel zu gebrauchen und gestattete die Einführung einer alle Staaten der dänischen Monarchie umfassenden Erbfolgeordnung.
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| Gefecht bei Kjär auf Alsen am 29. Juni 1864 | Eine Abteilung des preußischen 8. Husaren-Regiments verhindert die Landung der Dänen bei Albeck |
Die Herzogtümer versuchten nach dem Abzug der
preußischen und schwedischen Truppen sich direkt mit Dänemark zu verständigen,
und als dies scheiterte, beschlossen sie mit eignen Kräften den Kampf fortzusetzen.
Mit einer Armee von 30.000 Mann aus Schleswig-Holsteinern und deutschen
Freiwilligen bestehend, rückte General Willisen in das nördliche Schleswig,
verhinderte aber die beiden dänischen Heere, die von Jütland und von Alsen
kamen, nicht an ihrer Vereinigung, wurde südlich von
Flensburg bei Idstedt am 24. und 25. Juli besiegt
und zog sich hinter die Eider zurück. Die Dänen besetzten Schleswig wieder
und die Angriffe Willisens auf Missunde (12. September) und Friedrichstadt
(4. Oktober) wurden mit empfindlichem Verlust zurückgeschlagen. Willisen
dankte daher am 7. Dezember ab und General von der Horst trat an seine Stelle.
Aber schon war es zu spät. In Olmütz hatte
sich Preußen am 29. November der
von Russland unterstützten Forderung Österreichs, dass die Revolution wie
in Kurhessen, so auch in
Schleswig-Holstein unterdrückt
würde, unterworfen. Eine österreichisch-preußische Pazifikationskommission
wurde nach Holstein gesandt; ein österreichisches Armeekorps folgte. Die
Kommission forderte unverzügliche Einstellung der Feindseligkeiten und die
Landesversammlung fügte sich, da weiterer Widerstand unmöglich war. Sie
ging am 11. Januar 1851 auseinander, die Statthalter legten ihre Ämter nieder
und die Armee wurde aufgelöst. Die Österreicher besetzten Holstein, die
Dänen Schleswig mit Rendsburg. Im Namen des dänischen Königs und im Auftrag
des Deutschen Bundes setzte die Kommission
das Grundgesetz vom 15. September 1848 außer Kraft und ernannte für Holstein
eine oberste Zivilbehörde, während in Schleswig der dänische Kommissar Tillisch
eine Gewaltherrschaft führte. Das Amnestiedekret vom 10. Mai 1851 schloss
die herzogliche Familie von Augustenburg, die Mitglieder der provisorischen
Regierung, der Statthalterschaft und des Obergerichts sowie zahlreiche Beamte
aus. Die deutschen Mächte versicherten zwar, die Rechte der Herzogtümer
schützen zu wollen, unterzeichneten aber am 8. Mai 1852 das Londoner Protokoll,
das die Integrität der dänischen Monarchie für ein europäisches Interesse
erklärte und die Erbfolge in allen ihren Teilen dem Prinzen Christian von
Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg
zusicherte, während das Augustenburger Haus für 2½ Mill. Taler seine Stammgüter
an Dänemark verkaufte. Die Rechte der Herzogtümer auf Selbständigkeit und
Zusammengehörigkeit wurden von Österreich und
Preußen in allgemeinen Ausdrücken
gewahrt und Dänemark gab in Bezug hierauf ebenso allgemein gehaltene Versprechungen.
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| Seegefecht zwischen preußischen und dänischen Schiffen bei Jasmund am 17. März 1864 | Seegefecht bei Helgoland am 9. Mai 1864 |
Dieser schmähliche Ausgang der schleswig-holsteinischen
Erhebung, die zugleich als eine nationaldeutsche Sache angesehen worden
war, erregte in Deutschland Erbitterung und Beschämung. Wenn auch die Hauptschuld
auf Preußen fiel, dessen König die Erhebung als revolutionär verabscheute,
so erschien doch der Mangel einer einheitlichen Organisation Deutschlands
als Ursache der deutschen Niederlage, und das Schicksal
Schleswig-Holsteins weckte
das deutsche Nationalbewusstsein. Die Dänen betrachteten
Schleswig-Holstein als erobertes
Land, das durch seine "Rebellion" alle seine Rechte verwirkt habe.
Eine Menge von Beamten, auch acht Kieler Professoren, wurden des Landes
verwiesen; das ganze Kriegsmaterial wurde nach Dänemark geschafft, den entlassenen
Offizieren und Mannschaften jede Pension verweigert. Jedes Herzogtum erhielt
durch Erlass vom 28. Januar 1852 besondere Minister und Landstände. Diesen,
die für Schleswig in Flensburg, für Holstein
in Itzehoe zusammentraten, wurden im Oktober 1853 die Entwürfe der neuen
Provinzialverfassungen vorgelegt; danach bildete Schleswig ein unzertrennliches
Glied des dänischen Reiches, Holstein einen selbständigen Teil der dänischen
Monarchie, der mit derselben durch das Thronfolgegesetz vom 31. Juli 1853
auf immer vereinigt sei. Obwohl die Stände beide Entwürfe verwarfen, wurden
sie doch als gültige Verfassungen für Schleswig 15. Februar, für Holstein
11. Juni 1854 veröffentlicht. Ebenso erhielt die vom dänischen Reichstag
beschlossene Gesamtstaatsverfassung am 26. Juli 1854 Rechtskraft. In dem
gemeinschaftlichen Reichsrat war
Schleswig-Holstein zur Minderheit
verurteilt; bei der Steuerbewilligung und der Feststellung des Staatshaushalts
waren seine Interessen nicht gewahrt, seine Domänen wurden für den Gesamtstaat
in Anspruch genommen. Armee und Flotte, Zoll, Post, Münze etc. waren fortan
dänisch. Zwischen Schleswig und Holstein dagegen wurden möglichst viele
Schranken ausgerichtet, unter anderen das gemeinschaftliche Oberappellationsgericht
in Kiel aufgehoben. In Nordschleswig oder "Südjütland"
wurden die deutschen Geistlichen und Lehrer durch Dänen ersetzt und das
Dänische als Kirchen- und Schulsprache rein deutschen Gemeinden aufgedrängt.
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| General der Infanterie Herwarth von Bittenfeld Kommandeur des preußischen kombinierten I. Armeekorps * 04.09.1796 in Großwerther (bei Nordhausen) - † 02.09.1884 in Bonn |
Generallieutenant
Vogel von Falckenstein Kommandeur des preußischen kombinierten II. Armeekorps * 05.01.1797 in Breslau - † 06.04.1885 in Dolzig (Brandenburg) |
Indes die Herzogtümer wahrten mit Festigkeit
ihre Rechte. Im dänischen Reichsrat verlangten 1856 elf deutsche Mitglieder,
dass die Gesamtstaatsverfassung den Ständen der Herzogtümer vorgelegt werde
und als dies zurückgewiesen wurde, protestierten sie gegen die Gültigkeit
der Verfassung. Dies veranlasste Österreich und
Preußen, bei Dänemark die 1851 und
1852 eingegangenen Verpflichtungen in Erinnerung zu bringen, und am 11.
Februar 1858 erklärte der Deutsche Bund,
dass die Gesamtstaatsverfassung sowie ein Teil der Provinzialverfassung
für Holstein und Lauenburg nicht als rechtsgültig zu betrachten seien. Aber
erst als der Deutsche Bund mit Exekution
drohte, wurde die Gesamtstaatsverfassung am 6. November 1858 für Holstein
und Lauenburg außer Wirksamkeit gesetzt, jedoch zugleich erklärt, dass die
Minister auch in betreff Holsteins nur dem König verantwortlich seien. Es
blieb daher der bisherige Zustand bestehen, nur waren Holstein und Lauenburg
im Reichsrat gar nicht vertreten und Schleswig den Dänen erst recht preisgegeben.
Jeden Antrag auf Verständigung über eine neue Gesamtstaatsverfassung erwiderten
die holsteinischen Stände mit der Forderung voller Selbständigkeit und dem
Hinweis auf das alte Recht der Verbindung mit Schleswig, ohne deren Herstellung
kein Friede in Schleswig-Holstein
möglich sei. Unter diesen Umständen gab König Friedrich VII. den Gedanken
einer im Interesse der Dynastie erwünschten Gesamtmonarchie auf und schloss
sich ganz der eiderdänischen Partei an, die, um Schleswig völlig einverleiben
zu können, Holsteins Ausschluss aus dem Gesamtstaat vorschlug. Eine königliche
Bekanntmachung vom 30. März 1863 schloss Holstein und Lauenburg aus dem
Gesamtstaat aus und setzte die Rechte der holsteinischen Stände auf das
geringste Maß herab. Der Bundestag erhob hiergegen Einspruch und beschloss,
da er unbeachtet blieb, am 1. Oktober die Exekution in Holstein und Lauenburg.
Der dänische Reichsrat nahm dagegen am 13. November 1863 eine eiderdänische
Verfassung an, die Schleswig völlig mit Dänemark verschmolz.
Da starb am 15. November 1863 König Friedrich VII.
und mit ihm erlosch die königliche Linie des Hauses Oldenburg. Dem Londoner
Protokoll gemäß folgte Christian von
Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg
als Christian IX. auf dem Thron. In den Herzogtümern, die das Londoner Protokoll
nie anerkannt hatten, wurde aber nicht er als rechtmäßiger Erbe angesehen,
sondern Prinz Friedrich von Augustenburg, dessen Vater, Herzog Christian,
zwar 1852 sich in seinem und seiner Familie Namen verpflichtet hatte, nichts
gegen das Londoner Protokoll zu unternehmen, der selbst aber nie seine Zustimmung
hierzu gegeben hatte. Prinz Friedrich erklärte also am 16. November seinen
Regierungsantritt als Herzog Friedrich VIII. von
Schleswig-Holstein und dieser
Akt wurde in ganz Deutschland mit Jubel begrüßt. Der Bundestag in
Frankfurt am Main, an den sich Friedrich
VIII. um Anerkennung seines Rechts wandte, während der dänische Gesandte
seine neue Vollmacht für Christian IX. vorlegte, beschloss die einstweilige
Suspension der holstein-lauenburgischen Stimme und am 7. Dezember die Ausführung
der Bundesexekution. Die dänische Regierung ließ Holstein durch ihre Truppen
räumen und am 23. Dezember rückten 12.000 Sachsen und Hannoveraner unter
dem sächsischen General Hake in Holstein ein. Herzog Friedrich wurde überall
als Landesherr ausgerufen und von einer großen Volksversammlung in Elmshorn
am 27. Dezember zum Erscheinen in
Schleswig-Holstein eingeladen,
während eine Versammlung von 491 Abgeordneten deutscher Ständeversammlungen
in Frankfurt a.M. am 21. Dezember sich
einstimmig für das Recht des Augustenburgers erklärte und den "Sechsunddreißiger-Ausschuß"
einsetzte, um dasselbe zur Anerkennung zu bringen. Ende Dezember traf Herzog
Friedrich in Schleswig-Holstein
ein und nahm in Kiel am 30. Dezember Residenz, bildete
auch ein Kabinett, respektierte aber die Bundesexekution und ihre Verwaltung.
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| General Gustav Eduard von Hindersin Befehlshaber der preußischen Artillerie während der Belagerung der Düppeler Schanzen * 18.07.1804 in Wernigerode - † 25.01.1872 in Berlin |
Generalmajor Eduard von Raven Kommandeur einer preußischen kombinierten Infanteriebrigade * 28. Juni 1807 in Neuhaus (bei Paderborn) - † seinen Verwundungen erlegen am 27. April 1864 in Nübel |
Bei der Entschiedenheit, mit der sich das deutsche
Volk und mehrere Fürsten für Herzog Friedrich und die sofortige Trennung
der Herzogtümer von Dänemark aussprachen, erregte es Befremden, als Österreich
und Preußen erklärten, dass sie sich
an das Londoner Protokoll für gebunden erachteten und vom
Deutschen Bund die Ausweisung des Herzogs
aus Schleswig-Holstein verlangten,
die jedoch am 2. Januar 1864 abgelehnt wurde. Niemand durchschaute
Bismarcks Politik, die allerdings die verblendete
Hartnäckigkeit der Dänen zur Voraussetzung hatte. Der
Deutsche Bund weigerte sich daher am 14.
Januar, sich den weitern Schritten Österreichs und
Preußens anzuschließen, und diese
handelten nunmehr allein. Da Christian IX. am 18. November 1863 die eiderdänische
Verfassung sanktioniert hatte, forderten sie am 16. Januar 1864, dass diese
den Vereinbarungen von 1851 und 1852 widersprechende Verfassung binnen 48
Stunden außer Kraft gesetzt werde, widrigenfalls sie Schleswig als Pfand
besetzen müssten. Im Vertrauen auf die früher bewiesene Schwäche Deutschlands
und die Hilfe Englands wies Dänemark die österreichisch-preußische Forderung
am 18. Januar ab, Österreich und Preußen
erklärten darauf, dass sie das Londoner Protokoll auch nicht mehr als bindend
erachteten und ließen ihre Truppen, 28.500 Österreicher unter Gablenz und
43.500 Preußen unter Prinz
Friedrich Karl, einmarschieren; den Oberbefehl erhielt der Feldmarschall
von Wrangel (Deutsch-Dänischer Krieg). Der von
Moltke entworfene Kriegsplan war, mit
den Flügeln (preußischen Truppen) die Stellung der 30.000 Mann starken Dänen
hinter dem Danewerk zu umgehen und ihnen den Rückzug abzuschneiden. Da jedoch
Wrangel den unglücklichen Angriff des
Prinzen Friedrich Karl
auf Missunde (1. Februar) und das stürmische Vorgehen der Österreicher im
Zentrum bei Overselk (3. Februar) zuließ, wurden die Dänen die drohende
Gefahr gewahr und räumten in der Nacht vom 5. zum 6. Februar das Danewerk.
Prinz Friedrich Karl, der
bei Arnis die Schlei überschritt, kam nun zu spät und nur die Österreicher
konnten den Dänen am 6. Februar noch südlich von
Flensburg bei Översee empfindliche Verluste beibringen. Die dänische
Armee zog sich teils in die Düppeler Schanzen, teils nach Jütland zurück.
Die preußische Gardedivision folgte bis zur Nordgrenze Schleswigs und besetzte
am 19. Februar Kolding.
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| Prinz Wilhelm von Württemberg Österreichischer Generalmajor * 20.07.1828 in Karlsruhe (Schlesien) - † 06.11.1896 in Meran (Tirol) |
Leopold von Gondrecourt Österreichischer Brigadegeneral * 1816 in Nancy - † 22. Mai 1888 in Salzburg |
Da die preußische Heeresleitung die Düppeler
Schanzen nicht sofort stürmen ließ, sondern sich für eine förmliche Belagerung
entschied, für die das Material erst herangeschafft werden musste, Österreich
aber gegen ein Vordringen in Jütland zunächst Bedenken erhob, so gerieten
die Kriegsunternehmungen ins Stocken. Zum Glück lehnte
Napoleon III. eine bewaffnete Einmischung zugunsten
Dänemarks, die England vorschlug, ab. England allein wollte nichts tun und
Russland war durch den polnischen Aufstand, in dem ihm
Preußen überdies wichtige Dienste
geleistet hatte, in Anspruch genommen. So gab Österreich seine Zustimmung
zur energischen Fortsetzung des Krieges. Während am 7. März die Verbündeten
die Grenze Jütlands überschritten, wurde Mitte März die Beschießung, am
28. März der förmliche Angriff auf die Düppeler Schanzen (siehe
Düppeldenkmal) durch Parallelen eröffnet
und nach einer Reihe von Gefechten vertrieb am 18. April der Sturm die Dänen
unter großen Verlusten aus den Schanzen; sie zogen sich nach Alsen zurück.
Die Preußen verloren 1200 Mann an Toten und Verwundeten. Darauf wurde Jütland
bis zum Limfjord besetzt; Fredericia räumten die Dänen ohne Schwertstreich
(28. April). Dem besetzten dänischen Gebiet wurde eine Kontribution von
650.000 Taler auferlegt zum Ersatz für den Schaden, den die Blockade der
deutschen Seehäfen und die Aufbringung deutscher Schiffe durch dänische
Kreuzer verursacht hatten; denn obwohl die Preußen am 10. März bei Jasmund
in Rügen und die Österreicher am 9. Mai bei Helgoland
die dänische Flotte angegriffen hatten, war die Übermacht zur See doch noch
auf dänischer Seite.
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| Wilhelm
Freiherr von Tegetthoff Österreichischer Konteradmiral * 23.12.1827 in Marburg an der Drau - † 07.04.1871 in Wien |
Eduard von
Jachmann Preußischer Konteradmiral * 02.03.1822 in Danzig - † 23.10.1887 in Oldenburg |
Auf Englands Betreiben wurde am 25. April die
Londoner Konferenz eröffnet, um eine friedliche Lösung der schleswig-holsteinischen
Frage zu versuchen; der Deutsche Bund war
dort durch Beust (Ministerpräsident des
Königreichs Sachsen) vertreten. Sie
brachte am 12. Mai einen Waffenstillstand, nicht aber eine Vereinbarung
über Schleswig-Holstein zustande.
Die deutschen Mächte schlugen am 17. Mai eine reine Personalunion zwischen
Dänemark und Schleswig-Holstein
vor, aber Dänemark lehnte diese ebenso ab wie eine Teilung Schleswigs nach
der Sprachgrenze nördlich von Flensburg.
Preußen und Österreich sagten sich
daher formell vom Londoner Protokoll los und verlangten am 28. Mai im Verein
mit Beust die vollständige Trennung der Herzogtümer von Dänemark und ihre
Vereinigung zu einem Staat unter dem Erbprinzen von Augustenburg. Da die
dänische Regierung darauf erst recht nicht einging, löste sich die Konferenz
am 25. Juni unverrichteter Sache auf. Der Krieg begann von neuem; in der
Nacht vom 28. auf den 29. Juni gingen die Preußen unter Herwarth von Bittenfeld
über den Alsenfund und eroberten die Insel Alsen nach kurzem Kampf; der
Rest der dänischen Armee rettete sich nach Fünen. Nun wurde das Land nördlich
vom Limfjord bis zum Kap Skagen besetzt und die Dänen von den friesischen
Inseln vertrieben. Alles war schon für eine Landung der Verbündeten in Fünen
und Seeland vorbereitet und da den Dänen fremde Hilfe nicht zuteil wurde,
gaben sie den weitern Widerstand auf. Die Kriegshandlungen wurden am 20.
Juli eingestellt und am 1. August in Wien die Friedenspräliminarien abgeschlossen;
der endgültige Friede von Wien wurde am 30. Oktober unterzeichnet. König
Christian IX. trat darin seine Rechte auf Schleswig, von dem nur kleine
Landstriche an der Nordgrenze zu Dänemark geschlagen wurden, Holstein und
Lauenburg an Österreich und Preußen
zu freier Verfügung ab. Die Kriegskosten und 20 Millionen Taler von der
dänischen Staatsschuld wurden Schleswig-Holstein
aufgebürdet.
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Die Preußen stürmen die Düppeler Schanzen
Kanonen donnern und Kugeln tanzen Die Dänen wehren mit trotzigem Mut sich hinter den schützenden Wällen gut Bald hemmen gewaltige Palisaden die stürmenden Krieger auf blutigen Pfaden Doch Klinke, der Brave, kann nicht ansehn die Kameraden wie stutzig sie stehn "Was nützt es" spricht er "bedächtig zu raten des Todes Gefahren drängen zu Taten mein Pulversack öffnet euch weit und breit die Pforte zum Sieg in kürzester Zeit Und hab ich freudig geopfert mein Leben dann wolle der Herr mir Gnade geben dann möge der König sorgen zum Lohn für meine Witwe und meinen Sohn" Und von der Schulter reißt er sich munter den strotzenden Pulversack herunter und hängt ihn auf mit hastiger Hand am nächsten Pfahle der riesigen Wand. Ein Feuerschwamm ist dem Sacke verbündet Ein Funke darauf - er glimmt - er zündet Hui, Blitz und Schlag - die Wand entzwei der Weg zum Sieg den Stürmern frei. Und all die Kampfgefährten melden begeistert den Opfertod des Helden Hoch preist das Volk, hoch preist das Lied ihn als den deutschen Winkelried |
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| Deutsch-Dänische Grenze bei Skodborghus | Deutsch-Dänische Grenze bei Farris |

So war die Trennung der Herzogtümer von Dänemark erreicht. Nun erhob sich aber die Frage, was mit ihnen geschehen sollte. Die deutsche Bevölkerung in Schleswig-Holstein, die den kriegerischen Ereignissen mit Freude über die Niederlagen der Dänen und mit Misstrauen gegen die Absichten der Großmächte zugeschaut hatte, betrachtete die Herrschaft des Augustenburgers als selbstverständlich. Die Mittel- und Kleinstaaten sahen sie als die beste und die gerechteste Lösung an. Preußen, mit dem Österreich vorläufig noch Hand in Hand ging, war aber nicht geneigt, die eroberten Herzogtümer ohne weiteres auszuliefern, um einen neuen Mittelstaat wie das Königreich Hannover an seinen Grenzen entstehen zu lassen. Zunächst setzte es sich in den völligen Besitz von Schleswig-Holstein, indem es am 29. November das Königreich Hannover und Sachsen aufforderte, ihre Truppen aus Holstein zurückzuziehen. Am 7. Dezember übergaben die Bundeskommissare den österreichisch-preußischen Zivilkommissaren Holstein und Lauenburg. Sodann wurde das ausschließliche Erbrecht des Erbprinzen von Augustenburg angezweifelt, obwohl die juristischen Fakultäten von 16 Universitäten es anerkannten, und der Großherzog von Oldenburg, dem der Zar von Russland seine Ansprüche abgetreten hatte und Prinz Friedrich von Hessen traten als Prätendenten auf; ja das Haus Hohenzollern selbst erhob Ansprüche. Ein Gutachten der preußischen Kronsyndici erklärte schlussendlich 1865 die Ansprüche des Erbprinzen Friedrich als beseitigt durch das 1852 abgegebene Versprechen seines Vaters und demnach die deutschen Großmächte als die Rechtsnachfolger Dänemarks und die rechtmäßigen Besitzer Schleswig-Holsteins. Dennoch würde Bismarck den Herzog Friedrich anerkannt haben, wenn dieser die preußischen Forderungen (22. Februar 1865) angenommen hätte; nämlich seine Armee und Marine mit der preußischen zu vereinigen, Sonderburg, Rendsburg und Friedrichsort von preußischen Truppen besetzen zu lassen, das für einen Nordostseekanal erforderliche Gebiet abzutreten, sich dem Zollverein anzuschließen und Post- und Telegraphenwesen an Preußen abzugeben. Auch Österreich lehnte diese Bedingungen am 5. März ab und nahm seit dem Rücktritt Rechbergs, den Mensdorff ersetzte, überhaupt eine andere Stellung zu der Frage ein. Der Plan, die Februarbedingungen einer Landesversammlung vorzulegen, von dem Bismarck Erfolg hoffte, da aus Schleswig-Holstein selbst Kundgebungen zugunsten Preußens erfolgt waren, scheiterte daran, dass sich Österreich und Preußen über den Wahlmodus nicht einigen konnten.
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| Flensburg - dänische Kriegergräber | Flensburg - Wrangel-Denkmal |
Noch einmal kam es zwischen Österreich und
Preußen zu einer Verständigung durch
die Konvention von Gastein vom 14. August
1865; der Besitz der Herzogtümer sollte beiden Mächten gemeinsam bleiben,
die Verwaltung von Holstein aber Österreich, die von Schleswig
Preußen zustehen, das außerdem den
Kieler Hafen, die Mitbesetzung von Rendsburg und die Oberaufsicht über den
zu erbauenden Nordostseekanal erhielt;
Lauenburg wurde gegen 2½ Millionen dänische Taler von Österreich an den
König von Preußen abgetreten. Während
Manteuffel in Schleswig streng allen augustenburgischen Demonstrationen
entgegentrat, ließ Gablenz in Holstein Proteste von Vereinen und Versammlungen
gegen die Konvention von Gastein zu, duldete
die Nebenregierung des Erbprinzen Friedrich in Kiel
und ließ sogar zu, dass von der Einberufung einer schleswig-holsteinischen
Ständeversammlung gesprochen wurde. Die Klagen der preußischen Regierung
hierüber ließ Österreich unbeachtet, ja, gab seine bisherige Politik auf
und entschied sich für den Augustenburger, indem es am 26. April 1866
Preußen vorschlug, ihre Rechte auf
Schleswig-Holstein demjenigen
Prätendenten abzutreten, den der Deutsche Bund
als den berechtigtsten anerkenne. Als
Preußen hierauf nicht einging, übertrug Österreich die Entscheidung
der schleswig-holsteinischen Frage am 1. Juni dem
Deutschen Bund und berief die holsteinischen
Stände für den 11. Juni nach Itzehoe. Dies erklärte
Preußen für einen Bruch der Konvention
von Gastein und ließ seine Truppen aus Schleswig
in Holstein einmarschieren, womit der Krieg zwischen Österreich und
Preußen ausbrach (Deutscher
Krieg bzw. Preußisch-deutscher Krieg). Durch den Prager Frieden vom
23. August 1866 trat
Österreich
Schleswig-Holstein an
Preußen ab, doch mit der von
Napoleon III. durchgesetzten Einschränkung (Art. 5), dass, wenn die
Bevölkerung von Nordschleswig den Wunsch, mit Dänemark vereinigt zu werden,
durch ein freies Votum ausdrücke, Nordschleswig an Dänemark abgetreten werden
solle. Durch Vertrag vom 27. September 1866 erwarb
Preußen die Ansprüche des Hauses
Schleswig-Holstein-Gottorp
vom Großherzog von Oldenburg
durch die Zahlung von 1 Million Taler und die Abtretung von Ahrensböck.
Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1866 und des königlichen Patents
vom 12. Januar 1867 wurde die Besitzergreifung
Schleswig-Holsteins in das
Königreich Preußen am 24. Januar
1867 vollzogen. Die preußische Verfassung trat am 1. Oktober 1867 in Kraft,
die im Wiener Frieden auf Schleswig-Holstein
gefallenen Kriegskosten und Staatsschulden übernahm
Preußen.
Schleswig-Holstein bildet seitdem
eine Provinz des preußischen Staates, mit der am 1. Juli 1876 auch Lauenburg
als ein Kreis derselben vereinigt wurde. Der Artikel 5 des Prager Friedens
wurde, nachdem fruchtlose Verhandlungen mit Frankreich und Dänemark über
die Ausführung desselben gepflogen worden waren, im Oktober 1878 im Einverständnis
mit Österreich
aufgehoben.
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| Kiel - Herzog-Friedrich-Denkmal | Schleswig - Befreiungsdenkmal |
Die Vereinigung mit
Preußen als Endergebnis der fast
20jährigen stürmischen Ereignisse wurde in
Schleswig-Holstein zumeist
nicht mit Freude begrüßt. Die Beseitigung des Erbprinzen von Augustenburg
erschien als eine Rechtsverletzung. Überdies fügte sich die Eigenart der
Schleswig-Holsteiner schwer in die ungewohnten Einrichtungen des preußischen
Staates und seines Beamtentums. Auch hier wirkten die großen Ereignisse
von 1870/71 (Deutsch-Französischer
Krieg) versöhnend. Nach der Herstellung geordneter, gesicherter Verhältnisse
nahmen Handel und Industrie in
Schleswig-Holstein einen großen Aufschwung; namentlich
Altona und Kiel, der bedeutendste
Kriegshafen des
Deutschen
Reiches, wuchsen mächtig heran. Der Bau des großartigen Nordostseekanals
(Kaiser Wilhelm-Kanal) kam
Schleswig-Holstein sehr zustatten.
Die Wiedererwerbung des 1814 an England abgetretenen
Helgoland (1890) war der Macht des neuen Reiches
zu danken. Und auch die Vermählung (1881) des Erben der deutschen und preußischen
Krone, des Prinzen Wilhelm (Kaisers Wilhelm
II.) mit der ältesten Tochter Friedrichs von Augustenburg,
Prinzessin Auguste Viktoria,
trug dazu bei, trübe Erinnerungen in Vergessenheit zu bringen. Durch Vertrag
zwischen Preußen und Dänemark vom
11. Januar 1907 wurde bestimmt, dass die bisher staatenlosen Optantenkinder
in jedem der beiden Staaten auf ihren Antrag die Staatsangehörigkeit erhalten
sollen.
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Schleswig - Chemnitz-Bellmann-Denkmal Die Schöpfer des Schleswig-Holstein-Liedes Text: Matthäus Friedrich Chemnitz Melodie: Carl Gottlieb Bellmann |
Spandau
- Pionier Klinke-Denkmal Karl Klinke hatte sich mit einem Pulversack in die Düppeler Schanzen gestürzt, um eine Bresche zu sprengen. * 18. Juni 1840 Bohsdorf (Lausitz) - † 18. April 1864 bei Düppel |
Dem Hause Augustenburg, repräsentiert durch Herzog
Ernst Günter (* 11. August 1863; das Recht auf Führung des Titels "Herzog
zu Schleswig-Holstein"
hat Preußen dem Haupte des Geschlechts
erst 1881 zugestanden, 1886 wurde ein Fideikommiß aus den Herrschaften Primkenau,
Gravenstein u.a. gegründet), den Bruder der
Kaiserin, wurde 1885 seitens
Preußens eine Abfindung gewährt gegen
ausdrücklichen Verzicht auf alle früheren Rechte auf
Schleswig-Holstein; es erhielt
eine Jahresrente von 300.000 Mark, sowie die beiden Schlösser Augustenburg
und Sonderburg. Dem Hause Glücksburg, repräsentiert
durch Herzog Friedrich Ferdinand (* 12. Oktober 1855), gewährleistete
Preußen 1905 den Besitz des Schlosses
Glücksburg und bewilligte ihm jährlich 150.000 Mark Unterhaltungskosten,
nachdem die dem Hause bislang vom dänischen Staate gezahlten Apanagen weggefallen
waren. Dem Hause Glücksburg wurde 1904 durch den Verzicht des russischen
Zarenhauses auf den oldenburgischen Thron im Falle des Aussterbens des in
Oldenburg regierenden Hauses und nach dem Erlöschen
der russischen Oldenburger die Erbfolge im
Großherzogtum Oldenburg zugesichert.
Dabei wurde die ältere Augustenburger Linie trotz des Einspruchs von Herzog
Ernst Günter übergangen, weil deren deutscher Zweig auszusterben droht und
dann der jüngere, englische, also ausländische, erbberechtigt sein würde.
Im Zusammenhang mit dieser Aussicht, regierende Familie in einem deutschen
Bundesstaate zu werden, wurde 1904 dem ganzen schleswig-holsteinischen Fürstengeschlecht
vom Reiche die Rechtsstellung der regierenden Fürstenhäuser verliehen.
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| Sonderburg - Düppeldenkmal | Sonderburg - Arnkieldenkmal |
Der Versailler Vertrag bestimmte nach dem 1. Weltkrieg eine Volksabstimmung in Nordschleswig. Um Dänemark den gewünschten Gebietsgewinn sicherzustellen wurde Nordschleswig in zwei Abstimmungszonen eingeteilt. In der nördlichen Zone votieren erwartungsgemäß 74,2 % der Stimmberechtigten für Dänemark, in der südlichen 80 % für Deutschland. Städte wie Sonderburg (56 %), Tondern (77 %) und Apenrade (55,1 %), die mehrheitlich für Deutschland votiert hatten, fielen so an Dänemark. Eine Entscheidung über die Rechte der jeweiligen Minderheiten kommt erst 1955 zustande.
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Bonn-Kopenhagener Erklärungen 1955-1985

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