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Deutsches Reich 1871-1918 (Kaiserreich)
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Henschel & Sohn, Kassel
E-Heißdampf-Güterzug-Lokomotive für die Preußische Staatsbahn
Am 7. Dezember 1835 bewegte sich auf deutschem Boden der erste von Lokomotiven gezogene Zug auf der von Denis erbauten Nürnberg-Fürther Bahn. 15 Monate später eröffnete die Leipzig-Dresdener Bahn ihre erste Strecke; 1838 in Österreich (Wien-Wagram) und in Preußen (Berlin-Potsdam). Zugleich wurde die erste deutsche Staatsbahn von Braunschweig nach Wolfenbüttel eröffnet.
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Hauptbahnhof - Frankfurt am Main
Durch die Kleinstaaterei hatte der Bau der Eisenbahnen in Deutschland zunächst in empfindlicher Weise gelitten. Erst nach der Neugründung des Deutschen Reichs entwickelte sich das deutsche Eisenbahnnetz so außerordentlich schnell, dass es 1905 an absoluter Länge allen übrigen europäischen Staaten voransteht, an relativer Dichtigkeit aber nur von Belgien und England übertroffen wird. Im Land existieren zwei große Gruppen. die nördliche preußische, die einige kleinstaatliche Netze einschließt, und die Eisenbahnen der vier Mittelstaaten in staatlichem Besitz. Seit der Herstellung des Deutschen Reiches ist die Sorge für die einheitliche Gestaltung des deutschen Eisenbahnwesens Reichsangelegenheit geworden; sie ist in ihren Grundzügen durch die Reichsverfassung geregelt. Durch Übernahme der Bahnen in Elsaß-Lothringen geschah der erste Schritt zu eigner Tätigkeit des Reiches auf dem Gebiet des Eisenbahnwesens (Entstehung der Reichsbahn). Für einheitliche Gestaltung hat namentlich zur Zeit der Zersplitterung des Eisenbahnbesitzes der "Verein deutscher Eisenbahnverwaltungen" erfolgreiche Fürsorge getroffen. Im allgemeinen kann man für die Entwickelung des deutschen Eisenbahnnetzes vier Perioden unterscheiden:
1.) bis 1840, zeigt die ersten Anfänge von Eisenbahnen bei großen Städten und auch bei kleineren Residenzen;
2.) bis 1848, entstehen schon Eisenbahnlinien zwischen den Mittelstädten;
3.) bis 1866, tritt der preußische Staat als Bauunternehmer hinzu, wodurch auch zuerst weniger ertragsfähige Linien nach abgelegenen Landesteilen angelegt wurden;
4.) die noch jetzt (1905) andauert, herrscht das Bestreben vor, einerseits durch Ausfüllung bestehender Lücken dem ganzen System eine größere Einheit zu geben und den Verkehr ohne Nebenrücksichten zu fördern, anderseits durch Neben- und Kleinbahnen die kleineren Orte und das Land an den großen Verkehr anzuschließen.
Die erste Bahn in Deutschland, die Ludwigsbahn (Nürnberg-Fürth) nur 6,04 km lang, wurde am 7. Dezember 1835 eröffnet. Die erste größere Strecke von Leipzig nach Dresden wurde 1837–39 vollendet. 1838 bis 1840 enthielten die ersten Anfänge von Eisenbahnen Berlin (nach Potsdam), Düsseldorf (nach Elberfeld), Magdeburg (nach Leipzig), Frankfurt a. M. (nach Wiesbaden), Mannheim (nach Heidelberg), Köln, München, Mülhausen im Elsaß u.a. Die erste deutsche Staatsbahn (Braunschweig-Wolfenbüttel) entstand 1838. Von Berlin aus wurde in der nächsten Zeit die Verbindung mit Stettin 1843, Hamburg, Magdeburg und Breslau 1846, Köln und Dresden 1848, München 1851, Frankfurt a. M. und Danzig 1852 erreicht. In der dritten Periode kannte der Eisenbahnbau natürliche Hindernisse nur noch in geringem Maß. Waren zuvor bereits kühne Viadukte ausgeführt worden, so traten jetzt großartige Tunnel und Brücken hinzu. Unter den letzteren wurden die Elbbrücke bei Wittenberge schon 1849, die Weichselbrücken bei Dirschau und Marienburg 1857, die Weichselbrücke bei Thorn 1873, die erste Rheinbrücke bei Köln 1859, die zweite bei Kehl 1861, die dritte bei Mainz 1862, die vierte bald darauf bei Koblenz vollendet; seitdem ist der Rhein noch mehrfach überbrückt worden.
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Seiner Majestät Kaiser Wilhelm II., ist im Besitze des Originalbildes dieser Brückendarstellung Die Kaiser Wilhelm-Brücke im Höhen-Verhältnis zu anderen Bauwerken |
Fordon bei Dirschau (Westpreußen) Weicheslbrücke bei Fordon, 1325 Meter lang. Längste Brücke Deutschlands |
Am Schluss des Betriebsjahrs 1901 belief sich die Bahnlänge
(Eigentumslänge) der deutschen Eisenbahnen (mit Ausnahme der Schmalspur-Bahnen)
auf 51.091 km (18.275 km doppelgleisig), so dass auf 100 km² Fläche 9,7 km und
auf je 10.000 Einwohner 9,4 km Bahnen entfallen. Die Gesamtlänge verteilte sich
auf die Staatsbahnen mit 46.730 km und die Privatbahnen mit 4361 km. Hinzu kommen
1893 km Schmalspurbahnen für den öffentlichen Verkehr. Das verwendete Anlagekapital
für sämtliche vollspurige deutsche Bahnen belief sich auf 13.130.530.787 Mark,
d.h. auf 1 km Bahnlänge 257.035 Mark. Von den verwendeten Anlagekapitalien sind
beschafft worden bei Staatsbahnen durch Staatsanleihen und aus extraordinären
Fonds 12.512.585.040, bei Privatbahnen durch Ausgabe von Aktien und Obligationen
554.263.879 sowie durch schwebende Schulden 63.681.868 Mk. Auf sämtlichen deutschen
Eisenbahnen betrug die Zahl der 1901/1902 beförderten Personen 899.306.154 und
die der beförderten Gütertonnen 359.348.290.
Am Gütertransport in Deutschland sind die Bahnen mit 78 %, die Wasserstraßen mit 22% beteiligt. Vom Außenhandel fällt den Bahnen etwas 30 (Austausch mit den Landnachbarn), den Seeschiffen 70 % zu.
Staatseisenbahnen - Grenzen der Eisenbahndirektionen Deutsches Reich 1914
Deutschland steht mit einer Länge seiner Eisenbahnen - 54.500 km, das ist das vierfache der Wasserstraßen - in Europa an der ersten Stelle.
Die Bahnlänge betrug 1903 in
| Deutschland | 54 500 km |
| Russland | 53 250 km |
| Frankreich | 45 250 km |
| Österreich-Ungarn | 38 750 km |
| Großbritannien | 36 250 km |
| Italien | 16 000 km |
| Europa | 300 000 km |
| Vereinigte Staaten | 335 000 km |
Das Anlagekapital für die deutschen Eisenbahnen beträgt rund 14 Milliarden Mark, für 1 km rund 260.000 Mark, pro Kopf der Bevölkerung 230 Mark. Die Einnahmen betrugen 1903 2,2 Milliarden Mark, die Ausgaben 1,4 Milliarden Mark.
Der Hauptknotenpunkt der deutschen Bahnen ist Berlin, dann Hannover, Leipzig, Halle, Frankfurt/M., München, Stuttgart. Am dichtesten ist das Bahnnetz im Ruhrgebiet.
Eine Fahrt von West nach Ost durch das Deutsche Reich (Aachen - Köln - Hannover - Berlin - Königsberg - Eydtkuhnen) nimmt mit dem Schnellzug rund 24 Stunden in Anspruch; ebenso lange erfordert auch die kürzere Reise von Nord nach Süd (Wamdrup - Hamburg - Magdeburg - Leipzig - Nürnberg - München - Kufstein).
1904 fuhr die Bahn in 24 Stunden von Aachen (Provinz Rheinland) nach Eydtkuhnen (Provinz Ostpreußen)!
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| Aachen | Köln | Hannover | Berlin | Königsberg i. O. | Eydtkuhnen |
Die deutschen Schnellzüge fahren 60 - 70 km/h, die Personenzüge etwas 30 km/h (die Aufenthalte eingeschlossen), die deutschen Ozeanschnelldampfer 40 km/h. Die ersten deutschen Eisenbahnen waren Nürnberg-Fürth 1835, Berlin-Potsdam 1838, Leipzig-Dresden 1839.
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| 2/2 gekuppelte Tenderlokomotive 1910 |
3/5 gek. Preußische Personenzuglokomotive |
Schnellzug-Lokomotive 1910 |
2x2/2 gek. Preußische Wechselstrom-Güterzuglokomotive |
Eisenbahnbehörden
Die Eisenbahnbehörden untereilen sich in Aufsichtsbehörden, denen die
Wahrnehmung des staatlichen (Reichs-) Aufsichtsrechts über die Eisenbahnen,
und in Verwaltungsbehörden, denen die Herstellung und Unterhaltung der
Bahnen und der zugehörigen Anlagen, die Beschaffung und Instandhaltung der
erforderlichen Betriebsmittel, die Ausführung und Überwachung des gesamten
Betriebs- und Verkehrsdienstes und die Besorgung der damit verbundenen
Geschäfte kommerzieller, finanzieller und administrativer Natur obliegt. In
Deutschland ist das Reichseisenbahnamt zur Ausübung der verfassungsmäßigen
Aufsichtsrechte des Reiches über die Eisenbahnen bestellt. Daneben wird das
staatliche Aufsichtsrecht wahrgenommen in
Preußen von dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten, für die
Privatbahnen in unterer Instanz von den Präsidenten der Königlichen
Eisenbahndirektionen; in Bayern von dem
Ministerium des königlichen Hauses und des Äußern, für die Privatbahnen in
erster Instanz von den Kreisregierungen; in
Württemberg von dem Ministerium
der auswärtigen Angelegenheiten, für die Privatbahnen in erster Instanz von
der Generaldirektion der Staatseisenbahnen; in
Sachsen von dem Ministerium des Innern
für Tarif- und Fahrplanwesen und im übrigen von dem Finanzministerium, für
die Privatbahnen außerdem durch besondere Kommissionen (Kreis- oder
Amtshauptleute, bez. technisch gebildete Staatseisenbahnbeamte); in
Baden und
Hessen vom Finanzministerium, bez.
durch besondere Kommissare, und in
Elsaß-Lothringen für die
Privatbahnen von der Abteilung IV. des Ministeriums für
Elsaß-Lothringen, während die
oberste staatliche Aussicht über die Reichseisenbahnen in
Elsaß-Lothringen zugleich von
deren oberster Verwaltungsbehörde, dem Reichsamt für die Verwaltung der
Reichseisenbahnen, ausgeübt wird. In ähnlicher Weise ist den übrigen
vorgenannten staatlichen Aufsichtsbehörden zugleich die oberste Leitung der
Verwaltung der Staatsbahnen in den betreffenden Ländern übertragen. Unter
diesen obersten Behörden teilen sich folgende Eisenbahnbehörden in die
Verwaltung der Staatsbahnen:
1) In
Preußen sind mit Einführung der Neuordnung vom 1. April 1895 an Stelle
der früheren 11 Eisenbahndirektionen und 75 Eisenbahnbetriebsämter in
Wirksamkeit getreten: 20 Eisenbahndirektionen, in Altona,
Berlin,
Breslau, Bromberg,
Danzig, Elberfeld, Erfurt,
Essen a. Ruhr, Frankfurt a. M., Halle a. S.,
Hannover, Kassel,
Kattowitz, Köln,
Königsberg i. Pr., Magdeburg,
Münster i. Westf., Posen,
St. Johann-Saarbrücken
und Stettin. Infolge Verstaatlichung der
Hessischen Ludwigsbahn ist 1897 noch eine Königlich Preußische und
Großherzoglich Hessische Eisenbahndirektion in Mainz hinzugekommen. Die
Länge der einzelnen Bezirke schwankt zwischen 585 km (Berlin)
und 1992 km (Königsberg i. Pr.). Im
Durchschnitt entfallen auf jeden Bezirk 1551 km. Die Abweichungen von der
Durchschnittslänge sind in der großen Verschiedenartigkeit der Betriebs- und
Verkehrsverhältnisse der einzelnen Bahnlinien begründet. Unter der oberen
Leitung des Ministers der öffentlichen Arbeiten liegt den Direktionen die
Gesamtverwaltung aller Linien ihrer Bezirke und die Entscheidung über
Beschwerden gegen Anordnungen der Inspektionsvorstände ob. Anträge auf
Tarifänderungen, Auslegung der Tarife, Frachterstattungen und andere den
Gesamtbezirk einer Direktion betreffende Anregungen sind an die betreffenden
Direktionen zu richten. Diesen sind für die Ausführung und Überwachung des
örtlichen Dienstes Inspektionen unterstellt, deren Zahl und Bezirke je nach
den Betriebs- und Verkehrsverhältnissen sehr verschieden bemessen sind. Der
Geschäftsbereich der Eisenbahnbetriebsinspektionen umfasst die
Angelegenheiten des Betriebes, der Bahnunterhaltung und Bahnbewachung. Der
Geschäftsbereich der Eisenbahnverkehrsinspektion umfasst die Angelegenheiten
des Abfertigungs- und Beförderungsdienstes. Der Geschäftsbereich der
Eisenbahnmaschineninspektionen umfasst die Angelegenheiten des
Maschinendienstes sowie des Dienstes in den Betriebs- und Nebenwerkstätten.
Für die Hauptwerkstätten, einschließlich der zugehörigen Magazine, sind
Werkstätteninspektionen bestellt, denen insbesondere auch die Annahme der
Werkstättenarbeiter obliegt. Die Unterhaltung und Überwachung der
elektrischen Telegraphen-, Signal- und sonstigen Sicherungsanlagen gehörten
anfänglich zum Geschäftsbereich von Telegrapheninspektionen, die aber 1902
aufgelöst wurden, und deren Dienstgeschäfte z. T. den Betriebsinspektionen
übertragen, z. T. auf die Direktionen übergegangen sind. Durch die
Beseitigung einer Zwischeninstanz, der Betriebsämter, und größere Ausdehnung
des persönlichen Verkehrs mit den Transportinteressenten wurde eine
wesentliche Vereinfachung des Geschäftsganges erreicht. Dagegen wird durch
die große Zahl kleinerer Bezirke für die unmittelbare Leitung des
Betriebsdienstes und dessen Zerlegung in Stations- und Fahrdienst einer- und
Maschinen- (Lokomotiv-) Dienst anderseits die Einheitlichkeit dieses
Dienstzweiges nachteilig beeinflusst.
2) Für die bayrischen
Staatsbahnen sind innerhalb der dem Ministerium des königlichen Hauses und
des Äußern unterstellten Generaldirektion fünf Abteilungen tätig: 1) für
Verwaltung und Personenangelegenheiten, 2) für Betrieb, Fahrdienst,
Transportwesen, Fahrordnung, 3) für Güterdienst- und Tarifangelegenheiten,
4) für Maschinen-, Signal-, Elektrizitäts-, Telegraphen- und Telephonwesen
sowie Wagenbeschaffung und Konstruktion, 5) für Neubau, Bahnunterhaltung,
Hochbau-, Regie- und Materialwesen. Die unmittelbare Leitung und
Beaufsichtigung des Dienstes wird von 10 Betriebsdirektionen (anfänglich
Oberbahnämter genannt) ausgeführt. Die Errichtung eines eignen
Verkehrsministeriums steht zum 1. Jan. 1904 bevor.
3) Die Verwaltung
der sächsischen Staatsbahnen hat 1899 eine den inzwischen wesentlich
veränderten Verhältnissen entsprechende Neugestaltung erfahren. Die jetzige
Generaldirektion ist einerseits durch Erweiterung ihrer Befugnisse gegenüber
dem Finanzministerium, anderseits durch Übertragung einer Reihe minder
wichtiger Geschäfte an die ihr untergeordneten Dienststellen entlastet
worden. Die bisherigen sechs Betriebsoberinspektionen sind in
Betriebsdirektionen (mit erweiterten Befugnissen) umgewandelt, deren
Vorstand die Dienstbezeichnung "Eisenbahndirektor" erhalten hat. Die bei der
Generaldirektion bestehenden Büros (wie Transportoberinspektion,
Maschinenoberinspektion etc.) sind ihrer bisherigen Selbständigkeit
entkleidet und als technische Büros der Generaldirektion einverleibt. Außer
den 6 Betriebsdirektionen sind der Generaldirektion 6 Maschineninspektionen,
4 Werkstätteninspektionen und 3 Telegrapheninspektionen unterstellt.
4) In Württemberg und
Baden liegt die unmittelbare Leitung
und Beaufsichtigung des Betriebes sowie der Neubauten und der
Ergänzungsbauten je einer Generaldirektion ob, unter der
Betriebsinspektionen für den Betriebs- und Abfertigungsdienst und besondere
Ämter (Kommissionen) für die Bahnbauten stehen. Verwaltung und Betrieb von
Privatbahnen sind unter Oberleitung eines Verwaltungsrates (Aufsichtsrates)
meist einer Direktion übertragen.
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Eisenbahnen in den deutschen Kolonien
| Deutsch-Südwestafrika | 2104 km |
| Deutsch-Ostafrika | 1602 km |
| Kamerun | 443 km |
| Togo | 327 km |
| Deutsch-Neuguinea | - |
| Samoa | - |
| Kiautschou (China) | 434 km |
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Eisenbahn in Deutsch-Südwestafrika

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