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auf Postkarten
Deutsches Reich 1871 - 1918
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Voraussichtlich wird
bald der neugefasste
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in Kraft treten. Testseiten = Internet in Deutschland!
Da es leider möglich ist, dass diese
über 100 Jahre alten Nacktheiten auf Postkarten eventuell als
„jugendgefährdend“ eingestuft werden könnten, sind sie bis auf
weiteres nicht verfügbar!
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Die "Darstellung der Nacktheit" war im Deutschen Reich per Reichsgesetz offiziell verboten. Im Juni 1900 kam es in Berlin zu einem spektakulären Prozess gegen einen Zuhälter. Die Moralapostel witterten Morgenluft und in deutscher Gründlichkeit erließt der Reichstag ein Gesetz zu allgemeinen Fragen der Sittlichkeit. Das neue Gesetz ergänzte die § 180 bis § 184 des Strafgesetzbuchs und untersagte die Darstellung der Nacktheit auch in künstlerischen Werken. Es kam zu einer Flut von Prozessen um Ausstellung, Schriften und Bilder, die angeblich das Schamgefühl verletzten. Der Goethebund fürchtete, dass "Deutschland sich vor den anderen Ländern lächerlich macht". Unsere Urgroßväter sammelten dennoch diese Postkarten und ihre Sammlungen frivoler und erotischer Fotopostkarten sind eine sinnensfrohe Auswahl üppiger Schönheiten der damaligen Zeit:

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