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König von Preußen
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Friedrich Wilhelm IV. 07.06.1848 - 07.10.1858 König von Preußen * 15.10.1795 in Berlin † 02.01.1861 in Potsdam (Provinz Brandenburg) |
Vater: Friedrich Wilhelm III. von Preußen
Mutter: Augusta Wilhelmine Amalie Luise von Mecklenburg-Strelitz
Ehe: Elisabeth Ludovika von Bayern (13.11.1801 in
München
- 14.12.1873 in Dresden)
Kinder: keine
Den meisten meisten großen Schlachten der Befreiungskriege von 1813 und 1814 wohnte er bei, wurde frühzeitig Militärgouverneure und Statthalter der Provinz Pommern und nahm an den Sitzungen des Staatsrates und des Staatsministeriums teil.
Am 29.11.1823 heiratet er Prinzessin Elisabeth
von Bayern (1801-1873), die seinetwegen vom katholischen zum protestantischen
Glauben konvertiert. Die Ehe bleibt ohne Kinder.
Nach seinem
Amtsantritt 1840 als König von
Preußen weckt er, beseelt
von der Idee der Erneuerung des Reiches, liberale Hoffnungen. Tatsächlich
beendet er die "Demagogenverfolgung", entlässt Fritz Reuter
aus der Festungshaft, lässt Friedrich Ludwig Jahn rehabilitieren,
beendet den Konflikt mit der katholischen Kirche, räumt den Polen
in Posen und
Westpreußen wieder nationale
Eigenständigkeiten ein, hebt die Zensur mit Ausnahme der Pressezensur
auf. Friedrich Wilhelm IV., der als der Romantiker auf dem Thron
gilt, beharrt andererseits auf dem Ideal des Gottesgnadentums, des
Ständestaates und der mittelalterlichen Reichsidee.

Friedrich Wilhelm IV. König von Preußen - d'or 1841
Auf dem von ihm 1847 einberufenem Vereinigten
Landtag lehnt er die Einlösung des Verfassungsversprechens seines
Vaters ab. Unter dem Druck der Märzrevolution 1848 kündigt er
eine konstitutionelle Verfassung an
und biedert sich mit
einem Umritt in schwarz-rot-goldener
Schärpe durch Berlin
beim Volke an. Am 06.12.1848 verabschiedet er nach der Auflösung
der preußischen Nationalversammlung eine Verfassung mit liberalen
Zügen. Sie garantiert Presse- und Versammlungsfreiheit, unabhängige
Justiz, ein nach dem Dreiklassenwahlrecht frei gewähltes Parlament.
Diese Verfassung bleibt bis 1918/1919 in Kraft.
Als ihn am 28.3.1849 die Frankfurter Nationalversammlung zum deutschen Kaiser wählt, lehnt Friedrich Wilhelm IV. ab, da er die Volkssouveränität nicht anerkennt und die Kaiserkrone nur von einer Fürstenversammlung akzeptieren würde. Der Versuch Friedrich Wilhelms IV., einen kleindeutschen Bund zu schaffen, scheitert am Einspruch Österreichs und Russlands.
Nachdem er 1857 mehrere Schlaganfälle erleidet, die sein Sprachvermögen beeinträchtigen und andere Gehirnschäden zur Folge haben, sorgt seine Gemahlin Elisabeth dafür, dass er seinem Bruder Wilhelm I. die Regierungsgeschäfte übergibt.
Friedrich Wilhelm IV. stirbt am 2. Januar 1861 in Potsdam.

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