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1701 - 1918
Haupt- und Residenzstadt Berlin
Das Königreich Preußen mit seinen Provinzen: Brandenburg - Hannover - Hessen-Nassau - Ostpreußen - Pommern - Posen - Rheinland - Sachsen - Schlesien - Schleswig-Holstein - Westfalen - Westpreußen

Königreich Preußen - Fahne - Landesfarben
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| Königreich Preußen im Deutschen Reich 1871 - 1918 | Königreich Preußen - Wappen | Königreich Preußen - Provinzen 1871 - 1918 |
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Königreich Preußen - Zur Erinnerung an die 200 jährige Gedenkfeier 1901
Das Königreich Preußen ist der wichtigste Staat im Deutschen Reich, besteht seit 1866 im wesentlichen aus einem zusammenhängenden Gebiet, das freilich eine Anzahl von kleineren Staaten (Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, die Freien Städte Hamburg, Bremen und Lübeck; Oldenburg, Braunschweig, Anhalt, Lippe, Schaumburg-Lippe, Waldeck, Oberhessen, Teile der thüringischen Staaten) umschließt, und grenzt gegen Norden an die Nordsee, Dänemark und die Ostsee, gegen Osten an Russland und Galizien, gegen Süden an die österreichischen Kronländer Schlesien, Mähren und Böhmen, ferner an das Königreich Sachsen, die thüringischen Staaten, Bayern, das Großherzogtum Hessen, die bayrische Pfalz und Elsaß-Lothringen und gegen Westen an Luxemburg, Belgien und die Niederlande. Getrennt vom preußischen Staatsgebiet sind außer mehreren Enklaven innerhalb der von Preußen umschlossenen Staaten die Kreise Schleusingen, Schmalkalden und Ziegenrück sowie die Exklaven Wandersleben in Thüringen und Hohenzollern in Süddeutschland. Die äußersten Punkte des Staates, abgesehen von Hohenzollern, sind folgende: der nördlichste bei Nimmersatt, nördlich von Memel, unter 55°54' nördliche Breite, der östlichste bei Schilleningken unweit Schirwindt an der Scheschuppe unter 22°53' östliche Länge, der südlichste bei Hanweiler am Einfluss der Blies in die Saar unter 49°7' nördliche Breite und der westlichste bei Isenbruch im Regierungsbezirk Aachen (4 km von der Maas) unter 5°52' östliche Länge. In Rücksicht auf den Flächeninhalt nimmt Preußen die sechste Stelle unter den europäischen Staaten ein, indem es Russland, Österreich-Ungarn, Frankreich, Spanien und Schweden nachsteht. Das Königreich Preußen ist mit 348.607 km² der größte Staat des Deutschen Reichs und umfasst den ganzen Norden Deutschlands.
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| Aachen - Dom Nordseite | Berlin - Denkmal Friedrich der Grosse | Königsberg i. Pr. - Münzplatz |
Geschichte
Die Grundlage der preußischen Monarchie bildet die Mark Brandenburg, die Friedrich I. aus dem Hause Hohenzollern 1415 zugleich mit der Kurwürde zu Lehn erhielt. Er erwarb die Uckermark, sein Nachfolger, Kurfürst Friedrich II. (1440-70), die Neumark, Cottbus und Lübben. Ihm folgte Albrecht Achilles (1470-86); Johann Cicero (1486-99) erwarb Crossen und Züllichau sowie Sommerfeld, kaufte die Herrschaft Zossen. Joachim I. (1499-1535) gründete 1506 die Universität Frankfurt. Joachim II. (1535-71) führte 1539 die Reformation ein und erwarb 1537 das Anrecht auf Liegnitz, Brieg und Wohlau. Johann Georg (1571-98) zog die Bistümer Brandenburg, Havelberg und Lebus ein und vereinigte die Neumark wieder mit den Kurlanden. Sein auf die Erwerbung des Herzogtums Preußen vom Deutschen Ritterorden sowie der Jülichschen Lande gerichteter Plan wurde durch seinen Sohn, Joachim Friedrich (1598-1608), weiter verfolgt und durch dessen Sohn Johann Sigismund (1608-19), größtenteils erreicht. Aus der jülichschen Erbschaft fiel diesem 1614 Cleve, Mark und Ravensberg zu. 1618 vereinigte er das Herzogtum Preußen mit Brandenburg. Unter Georg Wilhelm (1619-40) litt das Land durch den Dreißigjährigen Krieg. Friedrich Wilhelm, der Große Kurfürst (1640-88), schuf eine große Armee, erhielt im Westfälischen Frieden Hinterpommern, die Bistümer Halberstadt, Minden, Cammin und das Erzstift Magdeburg, beteiligte sich am Schwedisch-Polnischen Krieg (1655-60), erlangte 1660 die Souveränität im Herzogtum Preußen, siegte über die Schweden bei Fehrbellin (1675), unterdrücke die Opposition der Landstände und wurde der eigentliche Begründer des preußischen Staates.
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| Königreich Preußen - 200 jährige Gedenkfeier | Deutsches Kronprinzen-Paar | Wilhelm II. Deutscher Kaiser König von Preußen |
Friedrich III. (1688-1713) erklärte sich als Friedrich I. (1701) zum König von Preußen, förderte die geistige Bildung, stürzte aber den Staat in finanzielle Schwierigkeiten und vergrößerte Preußen durch einige kleinere Erwerbungen. Friedrich Wilhelm I. (1713-40) richtete die Verwaltung musterhaft ein, erwarb 1713 Obergeldern, 1720 Vorpommern bis zur Peene, Stettin, die Inseln Usedom und Wollin, hinterließ bedeutende Finanzmittel und ein schlagkräftiges Heer. Friedrich II. (1740-86) erhob Preußen zur europäischen Großmacht. Er gewann durch die Schlesischen Krieg und den Siebenjährigen Krieg fast ganz Schlesien, 1772 bei der ersten Teilung Polens fast ganz Westpreußen und den Netzedistrikt, 1774 Ostfriesland und 1780 einen Teil von Mansfeld, gründete 1785 den Fürstenbund und förderte das Wohl des Landes durch eine gerechte und weise Regierung. Bei seinem Tod hatte umfasste Preußen 198.000 km² mit 5,5 Millionen Einwohner. Friedrich Wilhelm II. (1786-97) erwarb 1791 die fränkischen Markgrafentümer Ansbach und Bayreuth und durch die zweite und dritte Teilung Polens Südpreußen, Neuostpreußen und Neuschlesien. Dagegen schwächte er Preußen durch seine haltlose Politik Österreich gegenüber und in den französischen Revolutionskriegen und erschöpfte so die Staatsfinanzen. Friedrich Wilhelms III. (1797-1840) schwächliche Neutralitätspolitik gegenüber Napoleon führte zur Niederlage Preußens und durch die Schlachten bei Jena und Auerstädt (1806) erfolgte die Zerschlagung des preußischen Staates. Er verlor 1807 im Frieden von Tilsit die Hälfte seiner Länder, die er jedoch nach dem Sieg über Napoleon durch den Wiener Kongress großenteils zurückerhielt, dazu die Hälfte des Königreichs Sachsen und andere Gebiete. Er organisierte darauf die Verwaltung, förderte Handel und Gewerbe, besonders auch die Bildung. Friedrich Wilhelm IV. (1840-61) gab, durch die Ereignisse von 1848 gedrängt, Preußen eine Verfassung, wies die ihm vom Frankfurter Parlament angetragene deutsche Kaiserkrone aber zurück und unterwarf sich Österreich durch die Olmützer Konvention (29. November 1850). 1857 ging Neuenburg für Preußen verloren, doch erwarb es Hohenzollern und vom Großherzogtum Oldenburg durch Kauf das Jadegebiet.
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| Krönung Friedrichs III. am 18. Januar 1701 in Königsberg | Friedrich der Große und der Mühlenbesitzer von Sanssouci 2. August 1745 |
Wegen dauernder Krankheit des Königs erhielt sein Bruder, Prinz Wilhelm am 23. Oktober 1857 die Regentschaft, die er am 7. Oktober 1858 definitiv antrat. Dieser entließ das reaktionäre Ministerium Manteuffel, berief ein liberales Ministerium ("Ministerium der neuen Ära") unter dem Fürsten Karl Anton von Hohenzollern-Sigmaringen und nahm vor allem die Reorganisation des Militärwesens durch Roon (1859) als Kriegsminister in Angriff, geriet aber darüber bald mit dem Abgeordnetenhause in Konflikt. Nach Friedrich Wilhelms IV. Tod am 2. Jannuar 1861 wurde er als Wilhelm I. am 18. Oktober zu Königsberg gekrönt. 1862 berief er Bismarck an die Spitze eines konservativen Ministeriums. Der Streit über die Budgetfrage, insbesondere die Wiederherstellung des durch das Abgeordnetenhaus verworfenen Regierungsetats, verschärften den Konflikt aufs äußerste, doch wurden die inneren Probleme durch die Krise um Schleswig einstweilen zurückgedrängt. Preußen führte 1864 mit Österreich einen Krieg gegen Dänemark (Deutsch-Dänischer Krieg von 1864) und veranlasste den Frieden zu Wien (30. Oktober 1864). Da sich aber die beiden deutschen Großmächte über das Schicksal Schleswig-Holsteins nicht verständigen konnten, brach 1866 der Deutsche Krieg aus, durch den Preußen infolge der Annexion von Hannover, Kurhessen, Nassau, Frankfurt a. M. und Schleswig-Holsteinsein Staatsgebiet bedeutend erweitern konnte und nun an die Spitze des Norddeutschen Bundes trat. Nun erfolgte auch die Lösung des inneren Konfliktes durch Bewilligung der Indemnität seitens des Abgeordnetenhauses (3. September 1866). Der Machtzuwachs Preußens brachte Frankreich auf den Plan. Weite Kreise der französischen Gesellschaft verlangten "Revanche für Sadowa" (Bataille de Sadowa = Schlacht bei Königgrätz) und beschuldigten Kaiser Napoleon III., der nicht einmal Luxemburg als Kompensation zu gewinnen wusste, des Verrates an Frankreichs Macht und Ehre. Die französische Regierung sah sich unter diesen Umständen zur Behauptung ihrer Popularität und Macht zu einem Krieg gegen Preußen gedrängt. Der Deutsch-Französischen Krieg von 1870-71 führte zu Frankreich Niederlage und stellte Preußen als Präsidialmacht an die Spitze ganz Deutschlands. Am 18. Januar 1871 erfolgte die Proklamierung Königs Wilhelm von Preußen als Deutscher Kaiser. Durch die Berufung des Kultusministers Falk (22. Jan. 1872) trat eine freisinnige Richtung ins Leben, welche in der Ausweisung der Jesuiten aus Deutschland und den neuen Kirchengesetzen (Maigesetzen) ihren Ausdruck fand, womit der sogenannte Kulturkampf begann. Die Attentate auf Kaiser Wilhelm I. vom 11. Mai und 2. Juni 1878 führten zu den Sozialistengesetzen, die ein Verbot der Sozialdemokraten zur Folge hatten. Infolge der nachgiebigen Haltung Bismarcks der Kurie gegenüber, gab Falk 1879 seine Entlassung. Die eine Schutzzollpolitik einleitenden wirtschaftlichen Gesetze veranlassten 1878 auch den Rücktritt anderer liberaler Minister. In den Jahren 1880-85 wurden sämtliche wichtige Privatbahnen Preußens verstaatlicht, am 17. September 1880 der Volkswirtschaftsrat errichtet und am 30. April 1884 der Staatsrat wieder ins Leben gerufen. Der fortschreitenden Polonisierung der östlichsten Provinzen trat die Regierung 1886 durch das Ansiedelungsgesetz entgegen. Nachdem schon durch selbständiges Vorgehen der Regierung die Maigesetze in wesentlichen Teilen abgemildert waren, wurde infolge direkter Verhandlungen mit der Kurie durch die kirchenpolitischen Gesetze vom 21. Mai 1886 und 29. April 1887 der Kulturkampf beigelegt. Kaiser Wilhelm I. starb 9. März 1888, ihm folgte sein Sohn Friedrich für 99 Tage als Kaiser Friedrich III., diesem am 15. Juni 1888 sein Sohn als Kaiser Wilhelm II. (Dreikaiserjahr). Dieser entließ am 20. März 1890 Bismarck und ernannte den General Graf Caprivi zu dessen Nachfolger. Der 1890 berufene Finanzminister Miquel führte die Steuerreform durch (progressive Einkommensteuer, Vermögenssteuer, Verzicht auf die Grund-, Gebäude-, Gewerbe- und Bergwerksteuer), dem Minister des Innern Herrfurth gelang das Gesetz der Landgemeindeordnung für die östlichen Provinzen, dagegen scheiterte der vom Kultusminister Graf Zedlitz-Trützschler 1892 vorgelegte Volksschulgesetzentwurf und führte zur Entlassung Caprivis als preußischer Ministerpräsident. Ihm folgte Graf Eulenburg, der aber 1894 zurücktrat. Nunmehr wurde Fürst Chlodwig von Hohenlohe-Schillingsfürst Reichskanzler und preußischer Ministerpräsident. Die Vorlage über einen Mittellandkanal wurde vom Landtag zweimal abgelehnt und gelangte erst 1905 in stark veränderter Form zur Annahme. 1900 trat Fürst Hohenlohe zurück und ihm folgte Graf Bülow. 1900 folgte Theobald von Bethmann Hollweg, 1917, für wenige Wochen Georg Michaelis. Ihm folgten bis 30. September 1918 Georg Friedrich Graf von Hertling. Letzter Ministerpräsident des Königreich Preußens war bis 9. November 1918 Max Prinz von Baden.
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| Gruß aus Preußen | Gruß aus Preußen |
Daten
Bundesrat: 17 Stimmen
Reichstag: 236 Abgeordnete
Landesparlament: Als verfassungsmäßige Vertretung der Staatsbürger zur Mitwirkung und Beteiligung an der gesetzgebenden Gewalt besteht der Landtag. Dieser besteht aus zwei Kammern, von denen zufolge des Gesetzes vom 30. Mai 1855 die erste Herrenhaus, die zweite Haus der Abgeordneten genannt wird. Beide sind gleichberechtigt, die Beratungen erfolgen gesondert und nur bei der Beschlussnahme über Einsetzung einer Regentschaft gemeinsam. Beide Häuser können schriftliche Petitionen entgegennehmen und den Ministern überweisen, von diesen über eingegangene Beschwerden Auskünfte verlangen (Interpellationsrecht), selbstständig Gesetzanträge einbringen und Adressen an den König richten. Das vornehmste Recht aber (insbesondere des Abgeordnetenhauses) besteht in der Einnahmen- und Ausgabenbewilligung, in der Kontrolle der Staatsschuldenverwaltung.
Die Kammern werden durch den König, so oft es die Umstände erfordern, berufen, sollen aber in jedem Jahresetat (1. April bis 31. März) wenigstens einmal und zwar spätestens Mitte Januar zur Beratung des Staatshaushaltsgesetzes zusammentreten. Erfolgt eine Auflösung des Abgeordnetenhauses, so müssen innerhalb eines Zeitraums von 90 Tagen nach derselben die neu gewählten Kammern versammelt werden. Beide Häuser werden gleichzeitig berufen, eröffnet, vertagt und geschlossen. Die Vertagung des Landtags darf aber ohne Zustimmung desselben nicht über 30 Tage dauern und sich nicht während einer und derselben Session wiederholen. Jedes Haus regelt seinen Geschäftsgang und seine Disziplin durch eine Geschäftsordnung und wählt seinen Präsidenten, seine Vizepräsidenten und Schriftführer für die Dauer der Sitzungsperiode. Niemand kann Mitglied beider Häuser sein. Die Sitzungen sind öffentlich. Das Herrenhaus ist bei Anwesenheit von 60, das Abgeordnetenhaus bei Anwesenheit der Mehrzahl seiner Mitglieder beschlussfähig. Die Mitglieder beider Häuser sind Vertreter des ganzen Volkes und an Instruktionen nicht gebunden. Sie können für ihre im Haus ausgesprochenen Meinungen nur innerhalb des Hauses zur Rechenschaft gezogen werden. Die Minister oder deren Stellvertreter haben Zutritt in beide Häuser und müssen jederzeit auf ihr Verlangen gehört werden, sind aber nur dann stimmberechtigt, wenn sie Mitglieder des betreffenden Hauses sind. Die Beschlüsse werden in beiden Häusern nach absoluter Stimmenmehrheit gefasst, welche auch für Verfassungsänderungen genügt; nur müssen bei solchen zwei Abstimmungen stattfinden, zwischen denen ein Zeitraum von wenigstens 21 Tagen liegen muss. Zu jedem Gesetz ist die Übereinstimmung des Königs und der beiden Häuser des Landtags erforderlich.
Hauptstadt: Berlin mit einer Fläche von 63,3 km² = 1,15 Quadratmeilen und 2.040.148 Einwohner (1905) die größte Stadt des Deutschen Reiches.
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| Burg Hohenzollern | Berlin - Lustgarten und Königliches Schloss |
Größe: 348 657,9 km²; das Königreich Preußen war bis zu den Gebietsabtretung gemäß des Versailler Vertrages 1919, nach Russland, Schweden und Norwegen (in Union), Österreich-Ungarn, Frankreich und Spanien, der sechstgrößte europäische Staat.
Einwohner:
| 1816 | 1825 | 1840 | 1852 | 1861 | 1867 | 1871 | 1900 | 1905 | 1910 |
| 10.349.031 | 12.256.725 | 14.928.501 | 16.935.420 | 18.491.220 | 23.971.337 | 24.691.085 | 34.463.377 | 37.278.820 | 40.165.219 |
Familienstand: (1900)
1904 fanden 1 304 797 Geburten (davon 92 503 uneheliche Kinder), 294 732 Eheschließungen und 742 366 Sterbefälle statt.
Bevölkerungsdichte: 106,9/km² (1905)
Bewohner: Muttersprachen (1910)
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35.426.335 |
deutsch |
| 3.500.621 | polnisch, masurisch oder kaschubisch |
| 93.933 | litauisch (Ostpreußen) |
| 63.143 | wendisch (Regierungsbezirk Frankfurt, Liegnitz) |
| 103.283 | mährisch oder tschechisch |
| 139.577 | dänisch oder norwegisch |
| 19.885 | friesisch |
| 84.555 | holländisch (Düsseldorf und Aachen) |
Die Polen wohnen hauptsächlich in den Provinzen Posen, Schlesien, Westpreußen und Westfalen, die Masuren in Ostpreußen, die Kassuben in Westpreußen, die Wenden in Brandenburg und Schlesien, die Mähren und Tschechen in Schlesien, die Dänen in Schleswig, die Holländer in Rheinland und Westfalen. Außerdem finden sich 11 750 Wallonen meist im Rheinland, 20 640 Friesen in Schleswig-Holstein und 21 789 Italiener in Rheinland und Westfalen.
Bildung: Der Elementarunterricht erfolgt obligatorisch und schulgeldfrei. Die Zahl der öffentlichen Volksschulen beträgt im Jahr 1911 = 38 684 (1906 = 36 756, davon 24 910 evangelisch, 10 799 katholisch , 244 israelitisch und 803 paritätisch) mit 6 671 074 Schülern, 92 408 Lehrern, 24 756 Lehrerinnen und 45 852 Hilfskräften. Außerdem erfolgt der Unterricht an 463 öffentlichen Mittelschulen, 263 Privatschulen mit Volksschulziel, 924 Privatschulen mit Mittelschulziel. Die Universitäten bestehen in der Regel aus vier Fakultäten: einer theologischen, juristischen, medizinischen und philosophischen. Die Universitäten Bonn und Breslau haben außer der evangelisch- auch eine katholisch-theologische Fakultät, während die Universität Münster nur drei Fakultäten, eine katholisch-theologisch, eine philosophische und eine juristische, und das Lyzeum in Braunsberg nur eine katholisch-theologische Fakultät hat. Im Winter 1904/05 die 11 preußischen Hochschulen: Berlin, Bonn, Breslau, Göttingen, Greifswald, Halle an der Saale, Kiel, Königsberg i.P., Marburg, Münster und Braunsberg (Lyzeum) von zusammen 19 722 Studierenden (ohne ca. 4000 zum Besuch der Vorlesungen Berechtigte) besucht. Dazu kommt noch die Kaiser Wilhelm-Akademie in Posen (1139 Besucher) und 7 katholische Priesterseminare (555 Studierende). Das Lehrpersonal beläuft sich insgesamt auf 1725, darunter 611 ordentliche Professoren.
Klima: In Preußen ist die Temperatur ziemlich gleich, da die durch die verschiedene geografische Lage bedingten Differenzen meist durch andere Verhältnisse wieder ausgeglichen werden, da sich im Süden die bedeutendsten Bodenerhebungen vorfinden, im Norden aber die Seeluft die Wärme und Kälte mäßigt. Die bedeutendsten Differenzen finden sich zwischen den westlichen und östlichen Gegenden. Am Rhein, Main und in dem Tieflandsbecken von Münster beträgt die mittlere Jahreswärme 9-10° C., über 9° außerdem noch in Hannover, Altona und Berlin; sonst beläuft sie sich auf 7-9° und sinkt nur in Ostpreußen und im Gebirge (Kirche Wang 870 m, Clausthal 590 m) unter 6° C. Die mittlere Temperatur des Winters beträgt unter -4° C. im östlichen Ostpreußen, zwischen -3 und -4° in Königsberg und auf dem Norddeutschen Landrücken bis Konitz, zwischen -1 und -2° in Posen, Oberschlesien und auf dem Oberharz, dagegen 1-2° im W. Die höchste mittlere Temperatur im Sommer (17-18° C.) haben die Rheingegenden, Torgau, das mittlere Brandenburg, Oberschlesien und Altona, die niedrigste (wenig über und unter 16°) die Küstenlandschaften an der Nord- und Ostsee und der Norddeutsche Landrücken.
Religion: (1905)
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23.341.502 |
Evangelisch |
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13.334.765 |
Römisch-katholisch |
| 409.501 | Juden |
| 45.654 | Apostolisch (Irvingianer) |
| 42.370 | Baptisten |
| 17.679 | Griechisch-orthodox und -Katholisch |
| 51.076 | christliche und andere Dissidenten |
| 18.569 | sonstige Christen (davon 1900: 4031 Herrnhuter, 2557 englische und schottische Hochkirche, 5226 Methodisten und Quäker) |
| 13.860 | Mennoniten |
| 11.004 | Freireligiöse |
| 6081 | andere Religionen |
| 1263 | ohne Angaben |
Nationaldenkmäler in Preußen:
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Denkmal |
Einweihung |
Höhe |
Provinz |
Stadt |
Heutiges Bundesland |
| Düppeldenkmal | 1872 | 22 m | Provinz Schleswig-Holstein | bei Sonderburg | Denkmal wurde am 13. Mai 1945 von den Dänen gesprengt |
| Kaiser Wilhelm Nationaldenkmal | 1897 | ? | Berlin | Berlin | Denkmal wurde 1949 zerstört |
| Siegessäule | 1873 | 61 m | Berlin | Berlin | Berlin |
| Der eiserne Hindenburg | 1916 (?) | 13 m | Berlin | Berlin | Denkmal wurde 1919 (?) zerstört |
| Niederwalddenkmal | 1883 | 38,6 m | Provinz Hessen-Nassau | Rüdesheim am Rhein | Hessen |
| Hohensyburg | 1902 | 34 m | Provinz Westfalen | Dortmund | Nordrhein-Westfalen |
| Deutsches Eck | 1897 | 41 m | Provinz Rheinland | Koblenz | Rheinland Pfalz |
| Porta Westfalica | 1896 | 61,5 m | Provinz Westfalen | bei Minden | Nordrhein-Westfalen |
| Winterbergdenkmal | 1874 | 20 m | Provinz Rheinland | bei Saarbrücken | Denkmal wurde 1939 zerstört |
Postwesen und Briefmarken
Das Königreich Preußen verfügte vom 18.01.1701 bis 31.12.1867 über eine eigene Posthoheit. Die erste preußische Briefmarke wurde 1857 ausgegeben. Ab 1866 gehörte Preußen zum Norddeutschen Postgebiet, ab 01.01.1871 zum Gebiet der Reichspost.
| 1857 | 1867 | 1868 - 1871 | ab 1871 | ab 1875 |
| Erste preußische Freimarke von 1857 | Letzte preußische Freimarke von 1867 | Norddeutscher Postbezirk mit Währung Taler | Deutsche Reichspost mit Währung Taler | Deutsche Reichspost mit Währung Mark |
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| 6 Pfennige | 9 Kreuzer | 1/2 Groschen | 1 Groschen | 20 Pfennig |
Maße
Regenten
Könige von Preußen
regierendes Fürstenhaus: Hohenzollern, Ahnherr Burchardus de Zolorin († 1061)
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Zur Erinnerung an das 200jährige Bestehen des Königreiches Preußen 1701-1901
Das Königreich Preußen ist eine konstitutionelle Monarchie, deren Staatsgrundgesetz in der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850 niedergelegt ist, die indessen durch spätere Gesetze sowie durch die deutsche Reichsverfassung vom 16. April 1871 in Einzelheiten mehrfache Änderungen erfahren hat. Staatsoberhaupt ist der König. Die Krone ist (seit 1871 mit der deutschen Kaiserwürde) erblich im Mannesstamm des königlich preußischen Hauses Hohenzollern nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatischen Linealfolge. Der König wird mit Vollendung des 18. Lebensjahrs volljährig. Der erstgeborene Sohn des Kaisers und Königs heißt "Kronprinz des Deutschen Reichs und Kronprinz von Preußen" und bekleidet als Kronprinz von Preußen zugleich die Würde des Statthalters von Pommern. Falls dagegen der Bruder des Königs oder ein anderer Prinz des Hauses vermutlicher Thronerbe ist, führt er nur den Titel "Prinz von Preußen". Ist der König minderjährig oder dauernd an der Regierung verhindert, so hat der der Krone zunächst stehende volljährige Agnat oder in Ermangelung eines solchen das Staatsministerium den Landtag zur Beschlussnahme über die Regentschaft zu berufen. Nach dem Antritt der Regierung legt der König den Eid auf die Verfassung ab. Der König, welcher unverletzlich und unverantwortlich ist, aber für alle Regierungsakte der Gegenzeichnung der Minister bedarf, welche damit die Verantwortlichkeit übernehmen, ist im Grunde der Repräsentant der gesamten Staatsgewalt; ihm allein steht die Exekutive (vollziehende Gewalt) zu. Mit dem Landtag gemeinsam übt er die gesetzgebende Gewalt aus; aber erst durch die Bekanntmachung der Gesetze (Promulgation) durch den König treten dieselben in Wirksamkeit, und die zu deren Ausführung nötigen Verordnungen erfolgen seinerseits. Eine nähere gesetzliche Regelung der im Art. 61 der Verfassungsurkunde behandelten Ministerverantwortlichkeit ist bisher nicht erfolgt. Keiner Gegenzeichnung bedürfen diejenigen Akte, welche der König als oberster Kriegsherr (Armeebefehle) oder als Träger des landesherrlichen Kirchenregiments vollzieht.
| Regentschaft | Name | Lebensdaten | ||||
| (09.05.1688 - 18.01.1701 als Kurfürst
Friedrich III.) 18.01.1701 - 25.02.1713 |
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11.07.1657 - 25.02.1713 | ||||
| 25.02.1713 - 31.05.1740 |
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14.08.1688 - 31.05.1740 | ||||
| 31.05.1740 - 17.08.1786 |
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24.01.1712 - 17.08.1786 | ||||
| 17.08.1786 - 16.11.1797 |
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25.09.1744 - 16.11.1797 | ||||
| 16.11.1797 - 07.06.1840 |
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03.08.1770 - 07.06.1840 | ||||
| 07.06.1840 - 02.01.1861 |
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15.10.1795 - 02.01.1861 | ||||
| 02.01.1861 - 09.03.1888 |
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22.03.1797 - 09.03.1888 | ||||
| 09.03.1888 - 15.06.1888 |
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18.10.1831 - 15.06.1888 | ||||
| 15.06.1888 - 28.11.1918 |
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27.01.1859 - 04.06.1941 | ||||
Der Sozialdemokrat Philipp Scheidemann ruft am 9. November 1918 die erste deutsche Republik von einen Fenster des Reichtages aus. Wenige Stunden später proklamierte Karl Liebknecht die "Sozialistische Republik" vom Balkon des Berliner Schlosses. Die symbolische "Ausrufung" bzw. "Proklamation" hatten staatsrechtlich gesehen keine Bedeutungen, da Kaiser Wilhelm II. erst am 28. November abdankte und somit die Monarchie in Deutschland bis zu diesem Datum weiter bestand.
Ministerpräsidenten von Preußen
Die obersten Staatsbehörde sind: das Staatsministerium,
die einzelnen Ministerien, der evangelische Oberkirchenrat, die Oberrechnungskammer.
Das Staatsministerium besteht unter dem Vorsitz eines Präsidenten aus den
Ministern der einzelnen Ressorts sowie sonst ernannten Staatsministern ohne
eigenen Amtsbereich und dient insbesondere zur Wahrung der erforderlichen
Einheit in der Staatsverwaltung. Unmittelbar dem gesamten Staatsministerium
unterstehen: das Zentraldirektorium der Vermessungen im preußischen Staate,
der Disziplinarhof für nicht richterliche Beamte, das Oberverwaltungsgericht,
der Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte, die Prüfungskommission
für höhere Verwaltungsbeamte, Ansiedelungskommission für
Westpreußen und
Posen (in Posen),
das literarische Büro des Staatsministeriums, der deutsche "Reichs-
und königlich preußische Staatsanzeiger", die Redaktion der Gesetzsammlung;
unter der oberen Leitung des Präsidenten des Staatsministeriums die Generalordenskommission,
die Staatsarchive und das Gesetzsammlungsamt. Die einzelnen Ministerien
sind: das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten (Auswärtiges Amt des
Deutschen Reichs), das Finanzministerium (hiervon ressortieren die Generallotteriedirektion,
die Münzanstalten, die Seehandlung, die Hauptverwaltung der Staatsschulden
etc.), das Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten
(Kultusministerium, hiervon ressortieren die Akademie der Wissenschaften,
die Kunstakademien, Museen, die königliche Bibliothek, die Sternwarte, der
botanische Garten, das geodätische und das meteorologische Institut), das
Ministerium für Handel und Gewerbe (unter ihm stehen die Eichungsbehörden,
die Navigationsschulen, die gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen,
die Verwaltung der Porzellanmanufaktur sowie das Fortbildungsschulwesen),
das Ministerium des Innern (unter ihm das Statistische Büro, die Strafanstalten,
das Polizeipräsidium zu Berlin),
das Justizministerium, das Kriegsministerium (in finanzieller Beziehung
Reichsbehörde), das Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten
(Ressort: Landesökonomiekollegium, die landschaftlichen Kreditinstitute,
die höheren landwirtschaftlichen Lehranstalten, die Haupt- und Landgestüte),
das Ministerium der öffentlichen Arbeiten (mit vier Abteilungen: 1) Verwaltung
für Berg-, Hütten- und Salinenwesen; 2) Verwaltung der Staatseisenbahnen;
3) des Bauwesens; 4) Führung der Staatsaussicht über die Privateisenbahnen).
Zum gemeinsamen Ressort der Minister der öffentlichen Arbeiten, für Handel
und Gewerbe, für Landwirtschaft gehören der Landeseisenbahnrat und die Bezirkseisenbahnräte,
ebenso der Volkswirtschaftsrat. Selbstständige staatliche Oberbehörden sind
noch: der evangelische Oberkirchenrat für die acht älteren Provinzen und
die Oberrechnungskammer in Potsdam, welche unmittelbar dem König untersteht.
Letztere übt die Kontrolle über den gesamten Staatshaushalt. Vom Staatsministerium
getrennt besteht noch das Ministerium des königlichen Hauses, von welchem
das Heroldsamt, das königliche Hausarchiv, die Hofkammer der königlichen
Familiengüter und das königlich-prinzliche Familienfideikommiß (durch privates
Rechtsgeschäft gebundenes Sondervermögen) ressortieren.
| Amtszeit | Name | Lebensdaten |
| 19.03.1848 - 29.03.1848 | Adolf Heinrich Graf von Arnim-Boitzenburg | 10.04.1803 - 08.01.1868 |
| 29.03.1848 - 20.06.1848 | Gottfried Ludolf Camphausen | 10.01.1803 - 03.12.1890 |
| 25.06.1848 - 08.09.1848 | Rudolf von Auerswald | 01.09.1795 - 15.01.1866 |
| 21.09.1848 - 11.11.1848 | Ernst von Pfuel | 03.11.1779 - 03.12.1866 |
| 02.11.1848 - 06.11.1850 | Friedrich Wilhelm Graf von Brandenburg | 24.01.1792 - 06.11.1850 |
| 19.12.1850 - 06.11.1858 | Otto Theodor Freiherr von Manteuffel | 03.02.1805 - 26.11.1882 |
| 06.11.1858 - 12.03.1862 | Karl Anton Fürst von Hohenzollern-Sigmaringen | 07.09.1811 - 02.06.1885 |
| 17. 03.1862 - 23.09.1862 | Adolf Prinz zu Hohenlohe-Ingelfingen | 29.07.1797 - 24.04.1873 |
| 23.09.1862 - 01.01.1873 | Otto Fürst von Bismarck | 01.04.1815 - 30.07.1898 |
| 01.01.1873 - 09.11.1873 | Albrecht Graf von Roon | 30.04.1803 - 23.02.1879 |
| 09.11.1873 - 20.03.1890 | Otto Fürst von Bismarck | s.o. |
| 20.03.1890 - 22.03.1892 | Georg Leo Graf von Caprivi | 24.02.1831 - 06.02.1899 |
| 22.03.1892 - 26.10.1894 | Botho Wendt Graf zu Eulenburg | 31.07.1831 - 05.11.1911 |
| 29.10.1894 - 17.10.1900 | Chlodwig Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst | 31.03.1819 - 06.07.1901 |
| 17.10.1900 - 14.07.1909 | Bernhard Fürst von Bülow | 03.05.1849 - 28.10.1929 |
| 14.07.1909 - 13.07.1917 | Theobald von Bethmann-Hollweg | 29.11.1856 - 01.01.1921 |
| 14.07.1917 - 01.11.1917 | Georg Michaelis | 08.09.1857 - 24.07.1936 |
| 01.11.1917 - 30.09.1918 | Georg Friedrich Graf von Hertling | 31.08.1843 - 04.01.1919 |
| 03.10.1918 - 09.11.1918 | Max Prinz von Baden | 10.07.1867 - 06.11.1929 |
Währungen und Münzen
| vor 1873 | ab 1873 |
|
1 Taler = 30 Silbergroschen = 360 Pfennige 1 Silbergroschen = 12 Pfennige |
1 Mark = 100 Pfennig
(zum Umtauschkurs von 1 Taler [Thaler] = 3 Mark) |
|
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|
| Königreich Preußen - 1 Pfennig, 1870 | Deutsches Reich - 5 Mark, 1901 |
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| Königreich Preußen - 2 1/2 Silbergroschen, 1869 | Deutsches Reich - 10 Mark, 1888 |
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Königreich Preußen - 1 Taler, 1860 |
Deutsches Reich - 20 Mark, 1888 |
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Ein Tahler Courant - Banknote 1861
Administrative Gliederung
Das Staatsgebiet ist in 12 Provinzen eingeteilt, die sich in 37 Regierungsbezirke untergliedern, die zusammen 578 Kreise (89 Stadt- und 489 Landkreise) umfassen. Die Vertretung der obersten Staatsbehörde und des Staatsinteresses im allgemeinen sowie die Geschäfte der allgemeinen Landesverwaltung ruhen in den Provinzen bei den Oberpräsidenten, in den Regierungsbezirken bei den Regierungspräsidenten (Regierungen), in den Kreisen bei den Landräten und in den Gemeinden bei den Bürgermeistern, bzw. Ortsvorstehern.
Übersicht über die Provinzen und deren Verwaltungsbezirke (1905):
Berlin (Stadtkreis) mit einer Fläche von 63,3 km² = 1,15 Quadratmeilen und 2 040 148 Einwohnern
| Provinz | Landeshauptstadt | Fläche |
Bevölkerung
|
Verwaltungsbezirke |
| Brandenburg | Potsdam | 39.839,6 km² = 723,53 Quadratmeilen |
3.531.906
|
Potsdam, Frankfurt |
| Hannover | Hannover | 38.511,2 km² = 699,40 Quadratmeilen |
2.759.544
|
Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade, Osnabrück, Aurich |
| Hessen-Nassau | Kassel | 15.699,7 km² = 285,12 Quadratmeilen |
2.070.052
|
Kassel, Wiesbaden |
| Ostpreußen | Königsberg | 36.996,8 km² = 671,90 Quadratmeilen |
2.030.176
|
Allenstein, Königsberg, Gumbinnen |
| Pommern | Stettin | 30.122,3 km² = 547,05 Quadratmeilen |
1.684.326
|
Stettin, Köslin, Stralsund |
| Posen | Posen | 28.979,9 km² = 526,30 Quadratmeilen |
1.986.637
|
Posen, Bromberg |
| Rheinland | Koblenz | 28.138,2 km² = 511,01 Quadratmeilen |
6.436.337
|
Koblenz, Düsseldorf, Köln, Trier, Aachen, Sigmaringen |
| Sachsen | Magdeburg | 25.257,0 km² = 458,69 Quadratmeilen |
2.979.221
|
Magdeburg, Merseburg, Erfurt |
| Schlesien | Breslau | 40.321,7 km² = 732,28 Quadratmeilen |
4.942.611
|
Breslau, Liegnitz, Oppeln |
| Schleswig-Holstein | Schleswig | 19.004,4 km² = 345,14 Quadratmeilen |
1.504.248
|
Schleswig |
| Westfalen | Münster | 20.212,3 km² = 367,07 Quadratmeilen |
3.618.090
|
Münster, Minden, Arnsberg |
| Westpreußen | Danzig | 25.533,50 km² = 463,71 Quadratmeilen |
1.641.746
|
Danzig, Marienwerder |
Der Schweizer Kanton Neuenburg war von 1707 bis 1857 auch ein preußisches Fürstentum. Neuenburg trat im Jahr 1815 als 21. Kanton der Schweizer Eidgenossenschaft bei.
Hohenzollern (Hohenzollernsche Lande) war keine selbstständige Provinz, sondern durch Staatsvertrag vom 7. Dezember 1849 nur ein Regierungsbezirk des Königreichs Preußen. Auch seine isolierte Lage in Süddeutschland liegend, machte ihn zum "besonderen Regierungsbezirk". Dadurch wurde das Land in der Rechtspflege vom preußischen Oberlandesgericht in Frankfurt/M und in Kirchenangelegenheiten, Militär-, Schul-, Medizinalwesen von der Rheinprovinz geregelt. Verwaltet wurde das Land von einem Königlichen Regierungspräsidenten in Sigmaringen. Provinzen wurden immer von einem Oberpräsidenten verwaltet.
Die 12 Provinzen des
Königreichs Preußen (1866-1919):

Preußische Provinzen (Angaben in km² und prozentualer Anteil am Königreich Preußen)
Die Territorialentwicklung des Königreichs Preußen
Marine
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Die alte und die neue Preußen
Die Preußische Marine 1850-1871 - Die Norddeutsche Bundesmarine
Schiffe der Kaiserlichen Marine
S.M.S. Preußen - Panzerfregatte S.M.S. Preußen - Linienschiff
Hymnen
In Preußen galt als Nationalhymne 1820-1840 die Hymne "Borussia", gedichtet von G.R. Dunker und 1820 als "chant national prussien" von G. Spontini komponiert. Dann wurde "Heil dir im Siegerkranz" gebräuchlich. Ursprünglich ist es das Gedicht des schleswigschen Pfarrers Heinrich Harries (1762-1802), auf den Geburtstag des dänischen Königs (1790). Nachgebildet wurde es von Balthasar Gerhard Schumacher und erschien zuerst in der "Speyerschen Zeitung" vom 17. Dezember 1793. Die Melodie ist die der englischen Nationalhymne. Nachbildungen mit dem Anfang: "Heil unserem Fürsten (König), Heil" oder "Den König segne Gott" wurden dann auch in den anderen deutschen Staaten amtlich anerkannte Nationalhymnen. Das preußische Nationallied: "Ich bin ein Preuße, kennt ihr meine Farben?" ist gedichtet zum Geburtstag des Königs 1830 von Gymnasialdirektor Bernhardt Thiersch (1794-1855), komponiert 1832 vom königlichen Musikdirektor August Heinrich Reithardt (1793-1861).
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| Ich bin ein Preuße, kennt ihr meine Farben! | Ich bin ein Preuße, kennt ihr meine Farben! |
|
Preußenhymne
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Kurzgeschichte Preußen

Briefmarke Deutsches Reich 1926 aus der Serie Deutsche Nothilfe Wappenzeichnungen
| 18. Januar 1701 | Kurfürst Friedrich III. krönt sich in Königsberg selbst zum König Friedrich I. in Preußen. |
| 25. Februar 1713 | Regierungsantritt Friedrich Wilhelm I. (der "Soldatenkönig"). |
| 15. Februar 1763 | Der Frieden von Hubertusburg beendet den Siebenjährigen Krieg zwischen Preußen und Österreich. |
| 17. August 1786 | Friedrich der Große, der "Alte Fritz", stirbt im Schloss Sanssouci. |
| 7. Juli 1807 | Nach einer vernichtenden Niederlage beendet der Friede von Tilsit den vierten Koalitionskrieg zwischen Frankreich und den Verbündeten Preußen und Russland. Preußen verliert die Hälfte seines Staatsgebietes. |
| 19. Oktober 1813 | In der Völkerschlacht bei Leipzig besiegen die Verbündeten Preußen, Russen und Österreicher die Franzosen und beenden die Herrschaft Napoleons über Deutschland. Siehe Völkerschlachtdenkmal. |
| 19. März 1848 | Friedrich Wilhelm IV. beendet die Revolution mit seinem Versprechen sich an die Spitze der deutschen Reformbewegung zu stellen. |
| 15. November 1850 | Die erste Briefmarke Preußens erscheint. |
| 24. September 1862 | Otto von Bismarck wird preußischer Ministerpräsident und Außenminister. |
| 23. August 1866 | Nach dem Sieg der Preußen im Deutschen Krieg führt der Friede von Prag zur Neuordnung Deutschlands und der Gründung des Norddeutschen Bundes. |
| 1. Januar 1868 | Die preußische Post übernimmt unter Heinrich von Stephan das Postwesen im Norddeutschen Bund. |
| 18. Januar 1871 | Gründung des Deutschen Reiches. König Wilhelm l. wird deutscher Kaiser. |
| 1888 | Dreikaiserjahr |
| 9. November 1918 | Der Sozialdemokrat Philipp Scheidemann ruft die Republik in Deutschland aus. Wilhelm II. dankt am 28. November als Kaiser ab. |
| 1919 | Preußen verliert infolge des Versailler Vertrages große Landessteile, insbesondere im Osten. |
| 25. Februar 1947 | Nach einem Beschluss des alliierten Kontrollrats lösen die Siegermächte des 2. Weltkrieges den Staat Preußen formell auf. |

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