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1701 - 1918
Landeshauptstadt Berlin
Das Königreich Preußen mit seinen Provinzen: Brandenburg - Hannover - Hessen-Nassau - Ostpreußen - Pommern - Posen - Rheinland - Sachsen - Schlesien - Schleswig-Holstein - Westfalen - Westpreußen

Königreich Preußen - Fahne - Landesfarben
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| Königreich Preußen im Deutschen Reich 1871 - 1918 | Königreich Preußen - Wappen | Königreich Preußen - Provinzen 1871 - 1918 |
Geschichte
1411 übertrug Kaiser Sigismund die Regentschaft dem Burggrafen Friedrich VI. von Nürnberg aus dem Hause Hohenzollern und ernannte ihn 1415 zum Kurfürsten. Die Geschichte des preußischen Staates beginnt mit Friedrich Wilhelm, dem Großen Kurfürsten (1640-1688), obwohl sein Staat noch nicht den Namen Preußen führte. Als Preußen bezeichnete man nur das Herzogtum Preußen, das spätere Ostpreußen. Die Herrscher führten den Titel "König in Preußen" (seit Friedrich dem Großen "König von Preußen").; allmählich wurde diese Bezeichnung statt des Titels Markgraf oder Herzog üblich. Der Name Preußen ging von dem Herzogtum Preußen, dem jetzigen Ostpreußen, als dasselbe 18. Januar 1701 zum Königreich erhoben wurde, auf den gesamten Staat der bisherigen Kurfürsten von Brandenburg über, welcher erst 1806 bei der Auflösung des Deutschen Reichs von dem Lehnsverhältnis zum Kaiser befreit wurde. Streng genommen dürfte man von einem unabhängigen Königreich Preußen daher erst seit 1806 reden. Tatsächlich jedoch beginnt die politische Bedeutung des Kurfürstentums Brandenburg und damit die Geschichte des Staats mit dem Regierungsantritt Friedrich Wilhelms des Großen Kurfürsten (1640), welche zusammenfällt mit dem Ende des Dreißigjährigen Kriegs und der Auflösung des Deutschen Reichs in einzelne unabhängige Territorien. Nach Österreich war der Besitz der brandenburgischen Hohenzollern in Deutschland an Flächeninhalt der größte. Er umfasste außer Brandenburg, Ostpreußen, Kleve, Mark und Ravensberg, wozu im Westfälischen Frieden noch Hinterpommern mit Kammin, Magdeburg, Halberstadt und Minden kamen (im ganzen 110.000 km² mit 1,5 Millionen Einwohnern), und war über ganz Norddeutschland verteilt. (Dieser Abschnitt befindet sich noch in Arbeit!)
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Gruß aus Preußen
Daten
Bundesrat: 17 Stimmen
Reichstag: 236 Abgeordnete
Landesparlament: Als verfassungsmäßige Vertretung der Staatsbürger zur Mitwirkung und Beteiligung an der gesetzgebenden Gewalt besteht der Landtag. Dieser besteht aus zwei Kammern, von denen zufolge des Gesetzes vom 30. Mai 1855 die erste Herrenhaus, die zweite Haus der Abgeordneten genannt wird. Beide sind gleichberechtigt, die Beratungen erfolgen gesondert und nur bei der Beschlussnahme über Einsetzung einer Regentschaft gemeinsam. Beide Häuser können schriftliche Petitionen entgegennehmen und den Ministern überweisen, von diesen über eingegangene Beschwerden Auskünfte verlangen (Interpellationsrecht), selbstständig Gesetzanträge einbringen und Adressen an den König richten. Das vornehmste Recht aber (insbesondere des Abgeordnetenhauses) besteht in der Einnahmen- und Ausgabenbewilligung, in der Kontrolle der Staatsschuldenverwaltung.
Die Kammern werden durch den König, so oft es die Umstände erfordern, berufen, sollen aber in jedem Jahresetat (1. April bis 31. März) wenigstens einmal und zwar spätestens Mitte Januar zur Beratung des Staatshaushaltsgesetzes zusammentreten. Erfolgt eine Auflösung des Abgeordnetenhauses, so müssen innerhalb eines Zeitraums von 90 Tagen nach derselben die neu gewählten Kammern versammelt werden. Beide Häuser werden gleichzeitig berufen, eröffnet, vertagt und geschlossen. Die Vertagung des Landtags darf aber ohne Zustimmung desselben nicht über 30 Tage dauern und sich nicht während einer und derselben Session wiederholen. Jedes Haus regelt seinen Geschäftsgang und seine Disziplin durch eine Geschäftsordnung und wählt seinen Präsidenten, seine Vizepräsidenten und Schriftführer für die Dauer der Sitzungsperiode. Niemand kann Mitglied beider Häuser sein. Die Sitzungen sind öffentlich. Das Herrenhaus ist bei Anwesenheit von 60, das Abgeordnetenhaus bei Anwesenheit der Mehrzahl seiner Mitglieder beschlussfähig. Die Mitglieder beider Häuser sind Vertreter des ganzen Volkes und an Instruktionen nicht gebunden. Sie können für ihre im Haus ausgesprochenen Meinungen nur innerhalb des Hauses zur Rechenschaft gezogen werden. Die Minister oder deren Stellvertreter haben Zutritt in beide Häuser und müssen jederzeit auf ihr Verlangen gehört werden, sind aber nur dann stimmberechtigt, wenn sie Mitglieder des betreffenden Hauses sind. Die Beschlüsse werden in beiden Häusern nach absoluter Stimmenmehrheit gefasst, welche auch für Verfassungsänderungen genügt; nur müssen bei solchen zwei Abstimmungen stattfinden, zwischen denen ein Zeitraum von wenigstens 21 Tagen liegen muss. Zu jedem Gesetz ist die Übereinstimmung des Königs und der beiden Häuser des Landtags erforderlich.
Hauptstadt: Berlin mit einer Fläche von 63,3 km² = 1,15 Quadratmeilen und 2 040 148 Einwohner (1905) die größte Stadt des Deutschen Reiches.
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Berlin - Königliches Schloss
Größe: 348 657,9 km²; das Königreich Preußen war bis zu den Gebietsabtretung gemäß des Versailler Vertrages 1919, nach Russland, Schweden und Norwegen (in Union), Österreich-Ungarn, Frankreich und Spanien, der sechstgrößte europäische Staat.
Einwohner:
| 1816 | 1825 | 1840 | 1852 | 1861 | 1867 | 1871 | 1900 | 1905 | 1910 |
| 10.349.031 | 12.256.725 | 14.928.501 | 16.935.420 | 18.491.220 | 23.971.337 | 24.691.085 | 34.463.377 | 37.278.820 | 40.165.219 |
Familienstand: (1900)
1904 fanden 1 304 797 Geburten (davon 92 503 uneheliche Kinder), 294 732 Eheschließungen und 742 366 Sterbefälle statt.
Bevölkerungsdichte: 106,9/km² (1905)
Bewohner: Muttersprachen (1910)
35 426 335 | deutsch |
| 3 500 621 | polnisch, masurisch oder kaschubisch |
| 93 933 | litauisch (Ostpreußen) |
| 63 143 | wendisch (Regierungsbezirk Frankfurt, Liegnitz) |
| 103 283 | mährisch oder tschechisch |
| 139 577 | dänisch oder norwegisch |
| 19 885 | friesisch |
| 84 555 | holländisch (Düsseldorf und Aachen) |
Die Polen wohnen hauptsächlich in den Provinzen Posen, Schlesien, Westpreußen und Westfalen, die Masuren in Ostpreußen, die Kassuben in Westpreußen, die Wenden in Brandenburg und Schlesien, die Mähren und Tschechen in Schlesien, die Dänen in Schleswig, die Holländer in Rheinland und Westfalen. Außerdem finden sich 11 750 Wallonen meist im Rheinland, 20 640 Friesen in Schleswig-Holstein und 21 789 Italiener in Rheinland und Westfalen.
Bildung: Der Elementarunterricht erfolgt obligatorisch und schulgeldfrei. Die Zahl der öffentlichen Volksschulen beträgt im Jahr 1911 = 38 684 (1906 = 36 756, davon 24 910 evangelisch, 10 799 katholisch , 244 israelitisch und 803 paritätisch) mit 6 671 074 Schülern, 92 408 Lehrern, 24 756 Lehrerinnen und 45 852 Hilfskräften. Außerdem erfolgt der Unterricht an 463 öffentlichen Mittelschulen, 263 Privatschulen mit Volksschulziel, 924 Privatschulen mit Mittelschulziel. Die Universitäten bestehen in der Regel aus vier Fakultäten: einer theologischen, juristischen, medizinischen und philosophischen. Die Universitäten Bonn und Breslau haben außer der evangelisch- auch eine katholisch-theologische Fakultät, während die Universität Münster nur drei Fakultäten, eine katholisch-theologisch, eine philosophische und eine juristische, und das Lyzeum in Braunsberg nur eine katholisch-theologische Fakultät hat. Im Winter 1904/05 die 11 preußischen Hochschulen: Berlin, Bonn, Breslau, Göttingen, Greifswald, Halle an der Saale, Kiel, Königsberg i.P., Marburg, Münster und Braunsberg (Lyzeum) von zusammen 19 722 Studierenden (ohne ca. 4000 zum Besuch der Vorlesungen Berechtigte) besucht. Dazu kommt noch die Kaiser Wilhelm-Akademie in Posen (1139 Besucher) und 7 katholische Priesterseminare (555 Studierende). Das Lehrpersonal beläuft sich insgesamt auf 1725, darunter 611 ordentliche Professoren.
Klima: In Preußen ist die Temperatur ziemlich gleich, da die durch die verschiedene geografische Lage bedingten Differenzen meist durch andere Verhältnisse wieder ausgeglichen werden, da sich im Süden die bedeutendsten Bodenerhebungen vorfinden, im Norden aber die Seeluft die Wärme und Kälte mäßigt. Die bedeutendsten Differenzen finden sich zwischen den westlichen und östlichen Gegenden. Am Rhein, Main und in dem Tieflandsbecken von Münster beträgt die mittlere Jahreswärme 9-10° C., über 9° außerdem noch in Hannover, Altona und Berlin; sonst beläuft sie sich auf 7-9° und sinkt nur in Ostpreußen und im Gebirge (Kirche Wang 870 m, Clausthal 590 m) unter 6° C. Die mittlere Temperatur des Winters beträgt unter -4° C. im östlichen Ostpreußen, zwischen -3 und -4° in Königsberg und auf dem Norddeutschen Landrücken bis Konitz, zwischen -1 und -2° in Posen, Oberschlesien und auf dem Oberharz, dagegen 1-2° im W. Die höchste mittlere Temperatur im Sommer (17-18° C.) haben die Rheingegenden, Torgau, das mittlere Brandenburg, Oberschlesien und Altona, die niedrigste (wenig über und unter 16°) die Küstenlandschaften an der Nord- und Ostsee und der Norddeutsche Landrücken.
Religion: (1905)
23 341 502 | Evangelisch |
13 334 765 | Römisch-katholisch |
| 409 501 | Juden |
| 45 654 | Apostolisch (Irvingianer) |
| 42 370 | Baptisten |
| 17 679 | Griechisch-orthodox und -Katholisch |
| 51 076 | christliche und andere Dissidenten |
| 18 569 | sonstige Christen (davon 1900: 4031 Herrnhuter, 2557 englische und schottische Hochkirche, 5226 Methodisten und Quäker) |
| 13 860 | Mennoniten |
| 11 004 | Freireligiöse |
| 6081 | andere Religionen |
| 1263 | ohne Angaben |
Nationaldenkmäler in Preußen:
Denkmal | Einweihung | Höhe | Provinz | Stadt | Heutiges Bundesland |
| Kaiser Wilhelm Nationaldenkmal | 1897 | ? | Berlin | Berlin | Denkmal wurde 1949 zerstört |
| Siegessäule | 1873 | 61 m | Berlin | Berlin | Berlin |
| Der eiserne Hindenburg | 1916 (?) | 13 m | Berlin | Berlin | Denkmal wurde 1919 (?) zerstört |
| Niederwalddenkmal | 1883 | 38,6 m | Provinz Hessen-Nassau | Rüdesheim am Rhein | Hessen |
| Hohensyburg | 1902 | 34 m | Provinz Westfalen | Dortmund | Nordrhein-Westfalen |
| Deutsches Eck | 1897 | 41 m | Provinz Rheinland | Koblenz | Rheinland Pfalz |
| Porta Westfalica | 1896 | 61,5 m | Provinz Westfalen | bei Minden | Nordrhein-Westfalen |
| Winterbergdenkmal | 1874 | 20 m | Provinz Rheinland | bei Saarbrücken | Denkmal wurde 1939 zerstört |
Postwesen und Briefmarken
Das Königreich Preußen verfügte vom 18.01.1701 bis 31.12.1867 über eine eigene Posthoheit. Die erste preußische Briefmarke wurde 1857 ausgegeben. Ab 1866 gehörte Preußen zum Norddeutschen Postgebiet, ab 01.01.1871 zum Gebiet der Reichspost.
| 1857 | 1867 | 1868 - 1871 | ab 1871 | ab 1875 |
| Erste preußische Freimarke von 1857 | Letzte preußische Freimarke von 1867 | Norddeutscher Postbezirk mit Währung Taler | Deutsche Reichspost mit Währung Taler | Deutsche Reichspost mit Währung Mark |
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| 6 Pfennige | 9 Kreuzer | 1/2 Groschen | 1 Groschen | 20 Pfennig |
Maße
Regenten
Könige von Preußen
regierendes Fürstenhaus: Hohenzollern, Ahnherr Burchardus de Zolorin († 1061)
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Zur Erinnerung an das 200jährige Bestehen des Königreiches Preußen 1701-1901
Das Königreich Preußen ist eine konstitutionelle Monarchie, deren Staatsgrundgesetz in der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850 niedergelegt ist, die indessen durch spätere Gesetze sowie durch die deutsche Reichsverfassung vom 16. April 1871 in Einzelheiten mehrfache Änderungen erfahren hat. Staatsoberhaupt ist der König. Die Krone ist (seit 1871 mit der deutschen Kaiserwürde) erblich im Mannesstamm des königlich preußischen Hauses Hohenzollern nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatischen Linealfolge. Der König wird mit Vollendung des 18. Lebensjahrs volljährig. Der erstgeborene Sohn des Kaisers und Königs heißt "Kronprinz des Deutschen Reichs und Kronprinz von Preußen" und bekleidet als Kronprinz von Preußen zugleich die Würde des Statthalters von Pommern. Falls dagegen der Bruder des Königs oder ein anderer Prinz des Hauses vermutlicher Thronerbe ist, führt er nur den Titel "Prinz von Preußen". Ist der König minderjährig oder dauernd an der Regierung verhindert, so hat der der Krone zunächst stehende volljährige Agnat oder in Ermangelung eines solchen das Staatsministerium den Landtag zur Beschlussnahme über die Regentschaft zu berufen. Nach dem Antritt der Regierung legt der König den Eid auf die Verfassung ab. Der König, welcher unverletzlich und unverantwortlich ist, aber für alle Regierungsakte der Gegenzeichnung der Minister bedarf, welche damit die Verantwortlichkeit übernehmen, ist im Grunde der Repräsentant der gesamten Staatsgewalt; ihm allein steht die Exekutive (vollziehende Gewalt) zu. Mit dem Landtag gemeinsam übt er die gesetzgebende Gewalt aus; aber erst durch die Bekanntmachung der Gesetze (Promulgation) durch den König treten dieselben in Wirksamkeit, und die zu deren Ausführung nötigen Verordnungen erfolgen seinerseits. Eine nähere gesetzliche Regelung der im Art. 61 der Verfassungsurkunde behandelten Ministerverantwortlichkeit ist bisher nicht erfolgt. Keiner Gegenzeichnung bedürfen diejenigen Akte, welche der König als oberster Kriegsherr (Armeebefehle) oder als Träger des landesherrlichen Kirchenregiments vollzieht.
| Regentschaft | Name | Lebensdaten | ||||
| (09.05.1688 - 18.01.1701 als Kurfürst Friedrich III.) 18.01.1701 - 25.02.1713 |
| 11.07.1657 - 25.02.1713 | ||||
| 25.02.1713 - 31.05.1740 |
| 14.08.1688 - 31.05.1740 | ||||
| 31.05.1740 - 17.08.1786 |
| 24.01.1712 - 17.08.1786 | ||||
| 17.08.1786 - 16.11.1797 |
| 25.09.1744 - 16.11.1797 | ||||
| 16.11.1797 - 07.06.1840 |
| 03.08.1770 - 07.06.1840 | ||||
| 07.06.1840 - 02.01.1861 |
| 15.10.1795 - 02.01.1861 | ||||
| 02.01.1861 - 09.03.1888 |
| 22.03.1797 - 09.03.1888 | ||||
| 09.03.1888 - 15.06.1888 |
| 18.10.1831 - 15.06.1888 | ||||
| 15.06.1888 - 28.11.1918 |
| 27.01.1859 - 04.06.1941 | ||||
Der Sozialdemokrat Philipp Scheidemann ruft am 9. November 1918 die erste deutsche Republik von einen Fenster des Reichtages aus. Wenige Stunden später proklamierte Karl Liebknecht die "Sozialistische Republik" vom Balkon des Berliner Schlosses. Die symbolische "Ausrufung" bzw. "Proklamation" hatten staatsrechtlich gesehen keine Bedeutungen, da Kaiser Wilhelm II. erst am 28. November abdankte und somit die Monarchie in Deutschland bis zu diesem Datum weiter bestand.
Ministerpräsidenten von Preußen
Die obersten Staatsbehörde sind: das Staatsministerium, die einzelnen Ministerien, der evangelische Oberkirchenrat, die Oberrechnungskammer. Das Staatsministerium besteht unter dem Vorsitz eines Präsidenten aus den Ministern der einzelnen Ressorts sowie sonst ernannten Staatsministern ohne eigenen Amtsbereich und dient insbesondere zur Wahrung der erforderlichen Einheit in der Staatsverwaltung. Unmittelbar dem gesamten Staatsministerium unterstehen: das Zentraldirektorium der Vermessungen im preußischen Staate, der Disziplinarhof für nicht richterliche Beamte, das Oberverwaltungsgericht, der Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte, die Prüfungskommission für höhere Verwaltungsbeamte, Ansiedelungskommission für Westpreußen und Posen (in Posen), das literarische Büro des Staatsministeriums, der deutsche "Reichs- und königlich preußische Staatsanzeiger", die Redaktion der Gesetzsammlung; unter der oberen Leitung des Präsidenten des Staatsministeriums die Generalordenskommission, die Staatsarchive und das Gesetzsammlungsamt. Die einzelnen Ministerien sind: das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten (Auswärtiges Amt des Deutschen Reichs), das Finanzministerium (hiervon ressortieren die Generallotteriedirektion, die Münzanstalten, die Seehandlung, die Hauptverwaltung der Staatsschulden etc.), das Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten (Kultusministerium, hiervon ressortieren die Akademie der Wissenschaften, die Kunstakademien, Museen, die königliche Bibliothek, die Sternwarte, der botanische Garten, das geodätische und das meteorologische Institut), das Ministerium für Handel und Gewerbe (unter ihm stehen die Eichungsbehörden, die Navigationsschulen, die gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen, die Verwaltung der Porzellanmanufaktur sowie das Fortbildungsschulwesen), das Ministerium des Innern (unter ihm das Statistische Büro, die Strafanstalten, das Polizeipräsidium zu Berlin), das Justizministerium, das Kriegsministerium (in finanzieller Beziehung Reichsbehörde), das Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten (Ressort: Landesökonomiekollegium, die landschaftlichen Kreditinstitute, die höheren landwirtschaftlichen Lehranstalten, die Haupt- und Landgestüte), das Ministerium der öffentlichen Arbeiten (mit vier Abteilungen: 1) Verwaltung für Berg-, Hütten- und Salinenwesen; 2) Verwaltung der Staatseisenbahnen; 3) des Bauwesens; 4) Führung der Staatsaussicht über die Privateisenbahnen). Zum gemeinsamen Ressort der Minister der öffentlichen Arbeiten, für Handel und Gewerbe, für Landwirtschaft gehören der Landeseisenbahnrat und die Bezirkseisenbahnräte, ebenso der Volkswirtschaftsrat. Selbstständige staatliche Oberbehörden sind noch: der evangelische Oberkirchenrat für die acht älteren Provinzen und die Oberrechnungskammer in Potsdam, welche unmittelbar dem König untersteht. Letztere übt die Kontrolle über den gesamten Staatshaushalt. Vom Staatsministerium getrennt besteht noch das Ministerium des königlichen Hauses, von welchem das Heroldsamt, das königliche Hausarchiv, die Hofkammer der königlichen Familiengüter und das königlich-prinzliche Familienfideikommiß (durch privates Rechtsgeschäft gebundenes Sondervermögen) ressortieren.
| Amtszeit | Name | Lebensdaten |
| 19.03.1848 - 29.03.1848 | Adolf Heinrich Graf von Arnim-Boitzenburg | 10.04.1803 - 08.01.1868 |
| 29.03.1848 - 20.06.1848 | Gottfried Ludolf Camphausen | 10.01.1803 - 03.12.1890 |
| 25.06.1848 - 08.09.1848 | Rudolf von Auerswald | 01.09.1795 - 15.01.1866 |
| 21.09.1848 - 11.11.1848 | Ernst von Pfuel | 03.11.1779 - 03.12.1866 |
| 02.11.1848 - 06.11.1850 | Friedrich Wilhelm Graf von Brandenburg | 24.01.1792 - 06.11.1850 |
| 19.12.1850 - 06.11.1858 | Otto Theodor Freiherr von Manteuffel | 03.02.1805 - 26.11.1882 |
| 06.11.1858 - 12.03.1862 | Karl Anton Fürst von Hohenzollern-Sigmaringen | 07.09.1811 - 02.06.1885 |
| 17. 03.1862 - 23.09.1862 | Adolf Prinz zu Hohenlohe-Ingelfingen | 29.07.1797 - 24.04.1873 |
| 23.09.1862 - 01.01.1873 | Otto Fürst von Bismarck | 01.04.1815 - 30.07.1898 |
| 01.01.1873 - 09.11.1873 | Albrecht Graf von Roon | 30.04.1803 - 23.02.1879 |
| 09.11.1873 - 20.03.1890 | Otto Fürst von Bismarck | s.o. |
| 20.03.1890 - 22.03.1892 | Georg Leo Graf von Caprivi | 24.02.1831 - 06.02.1899 |
| 22.03.1892 - 26.10.1894 | Botho Wendt Graf zu Eulenburg | 31.07.1831 - 05.11.1911 |
| 29.10.1894 - 17.10.1900 | Chlodwig Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst | 31.03.1819 - 06.07.1901 |
| 17.10.1900 - 14.07.1909 | Bernhard Fürst von Bülow | 03.05.1849 - 28.10.1929 |
| 14.07.1909 - 13.07.1917 | Theobald von Bethmann-Hollweg | 29.11.1856 - 01.01.1921 |
| 14.07.1917 - 01.11.1917 | Georg Michaelis | 08.09.1857 - 24.07.1936 |
| 01.11.1917 - 30.09.1918 | Georg Friedrich Graf von Hertling | 31.08.1843 - 04.01.1919 |
| 03.10.1918 - 09.11.1918 | Max Prinz von Baden | 10.07.1867 - 06.11.1929 |
Währungen und Münzen
| vor 1873 | ab 1873 |
1 Taler = 30 Silbergroschen = 360 Pfennige 1 Silbergroschen = 12 Pfennige | 1 Mark = 100 Pfennig (zum Umtauschkurs von 1 Taler [Thaler] = 3 Mark) |
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| Königreich Preußen - 1 Pfennig, 1870 | Deutsches Reich - 5 Mark, 1901 |
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| Königreich Preußen - 2 1/2 Silbergroschen, 1869 | Deutsches Reich - 10 Mark, 1888 |
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Königreich Preußen - 1 Taler, 1860 | Deutsches Reich - 20 Mark, 1888 |
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Ein Tahler Courant - Banknote 1861
Administrative Gliederung
Das Staatsgebiet ist in 12 Provinzen eingeteilt, die sich in 37 Regierungsbezirke untergliedern, die zusammen 578 Kreise (89 Stadt- und 489 Landkreise) umfassen. Die Vertretung der obersten Staatsbehörde und des Staatsinteresses im allgemeinen sowie die Geschäfte der allgemeinen Landesverwaltung ruhen in den Provinzen bei den Oberpräsidenten, in den Regierungsbezirken bei den Regierungspräsidenten (Regierungen), in den Kreisen bei den Landräten und in den Gemeinden bei den Bürgermeistern, bzw. Ortsvorstehern.
Übersicht über die Provinzen und deren Verwaltungsbezirke (1905):
Berlin (Stadtkreis) mit einer Fläche von 63,3 km² = 1,15 Quadratmeilen und 2 040 148 Einwohnern
| Provinz | Landeshauptstadt | Fläche | Bevölkerung | Verwaltungsbezirke |
| Brandenburg | Potsdam | 39 839,6 km² = 723,53 Quadratmeilen | 3 531 906 | Potsdam, Frankfurt |
| Hannover | Hannover | 38 511,2 km² = 699,40 Quadratmeilen | 2 759 544 | Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade, Osnabrück, Aurich |
| Hessen-Nassau | Kassel | 15 699,7 km² = 285,12 Quadratmeilen | 2 070 052 | Kassel, Wiesbaden |
| Ostpreußen | Königsberg | 36 996,8 km² = 671,90 Quadratmeilen | 2 030 176 | Allenstein, Königsberg, Gumbinnen |
| Pommern | Stettin | 30 122,3 km² = 547,05 Quadratmeilen | 1 684 326 | Stettin, Köslin, Stralsund |
| Posen | Posen | 28 979,9 km² = 526,30 Quadratmeilen | 1 986 637 | Posen, Bromberg |
| Rheinland | Koblenz | 28 138,2 km² = 511,01 Quadratmeilen | 6 436 337 | Koblenz, Düsseldorf, Köln, Trier, Aachen, Sigmaringen |
| Sachsen | Magdeburg | 25 257,0 km² = 458,69 Quadratmeilen | 2 979 221 | Magdeburg, Merseburg, Erfurt |
| Schlesien | Breslau | 40 321,7 km² = 732,28 Quadratmeilen | 4 942 611 | Breslau, Liegnitz, Oppeln |
| Schleswig-Holstein | Schleswig | 19 004,4 km² = 345,14 Quadratmeilen | 1 504 248 | Schleswig |
| Westfalen | Münster | 20 212,3 km² = 367,07 Quadratmeilen | 3 618 090 | Münster, Minden, Arnsberg |
| Westpreußen | Danzig | 25 533,50 km² = 463,71 Quadratmeilen | 1 641 746 | Danzig, Marienwerder |
Der Schweizer Kanton Neuenburg war von 1707 bis 1857 auch ein preußisches Fürstentum. Neuenburg trat im Jahr 1815 als 21. Kanton der Schweizer Eidgenossenschaft bei.
Hohenzollern (Hohenzollernsche Lande) war keine selbstständige Provinz, sondern durch Staatsvertrag vom 7. Dezember 1849 nur ein Regierungsbezirk des Königreichs Preußen. Auch seine isolierte Lage in Süddeutschland liegend, machte ihn zum "besonderen Regierungsbezirk". Dadurch wurde das Land in der Rechtspflege vom preußischen Oberlandesgericht in Frankfurt/M und in Kirchenangelegenheiten, Militär-, Schul-, Medizinalwesen von der Rheinprovinz geregelt. Verwaltet wurde das Land von einem Königlichen Regierungspräsidenten in Sigmaringen. Provinzen wurden immer von einem Oberpräsidenten verwaltet.
Die 12 Provinzen des
Königreichs Preußen (1866-1919):

Preußische Provinzen (Angaben in km² und prozentualer Anteil am Königreich Preußen)
Die Territorialentwicklung des Königreichs Preußen
Marine
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Die alte und die neue Preußen
Die Preußische Marine 1850-1871 - Die Norddeutsche Bundesmarine
Schiffe der Kaiserlichen Marine
S.M.S. Preußen - Panzerfregatte
Hymnen
In Preußen galt als Nationalhymne 1820-1840 die Hymne "Borussia", gedichtet von G.R. Dunker und 1820 als "chant national prussien" von G. Spontini komponiert. Dann wurde "Heil dir im Siegerkranz" gebräuchlich. Ursprünglich ist es das Gedicht des schleswigschen Pfarrers Heinrich Harries (1762-1802), auf den Geburtstag des dänischen Königs (1790). Nachgebildet wurde es von Balthasar Gerhard Schumacher und erschien zuerst in der "Speyerschen Zeitung" vom 17. Dezember 1793. Die Melodie ist die der englischen Nationalhymne. Nachbildungen mit dem Anfang: "Heil unserem Fürsten (König), Heil" oder "Den König segne Gott" wurden dann auch in den anderen deutschen Staaten amtlich anerkannte Nationalhymnen. Das preußische Nationallied: "Ich bin ein Preuße, kennt ihr meine Farben?" ist gedichtet zum Geburtstag des Königs 1830 von Gymnasialdirektor Bernhardt Thiersch (1794-1855), komponiert 1832 vom königlichen Musikdirektor August Heinrich Reithardt (1793-1861).
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Ich bin ein Preuße, kennt ihr meine Farben!
Preußenhymne
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Kurzgeschichte Preußen

Briefmarke Deutsches Reich 1926 aus der Serie Deutsche Nothilfe Wappenzeichnungen
| 18. Januar 1701 | Kurfürst Friedrich III. krönt sich in Königsberg selbst zum König Friedrich I. in Preußen. |
| 25. Februar 1713 | Regierungsantritt Friedrich Wilhelm I. (der "Soldatenkönig"). |
| 15. Februar 1763 | Der Frieden von Hubertusburg beendet den Siebenjährigen Krieg zwischen Preußen und Österreich. |
| 17. August 1786 | Friedrich der Große, der "Alte Fritz", stirbt im Schloss Sanssouci. |
| 7. Juli 1807 | Nach einer vernichtenden Niederlage beendet der Friede von Tilsit den vierten Koalitionskrieg zwischen Frankreich und den Verbündeten Preußen und Russland. Preußen verliert die Hälfte seines Staatsgebietes. |
| 19. Oktober 1813 | In der Völkerschlacht bei Leipzig besiegen die Verbündeten Preußen, Russen und Österreicher die Franzosen und beenden die Herrschaft Napoleons über Deutschland. Siehe Völkerschlachtdenkmal. |
| 19. März 1848 | Friedrich Wilhelm IV. beendet die Revolution mit seinem Versprechen sich an die Spitze der deutschen Reformbewegung zu stellen. |
| 15. November 1850 | Die erste Briefmarke Preußens erscheint. |
| 24. September 1862 | Otto von Bismarck wird preußischer Ministerpräsident und Außenminister. |
| 23. August 1866 | Nach dem Sieg der Preußen im Deutschen Krieg führt der Friede von Prag zur Neuordnung Deutschlands und der Gründung des Norddeutschen Bundes. |
| 1. Januar 1868 | Die preußische Post übernimmt unter Heinrich von Stephan das Postwesen im Norddeutschen Bund. |
| 18. Januar 1871 | Gründung des Deutschen Reiches. König Wilhelm l. wird deutscher Kaiser. |
| 1888 | Dreikaiserjahr |
| 9. November 1918 | Der Sozialdemokrat Philipp Scheidemann ruft die Republik in Deutschland aus. Wilhelm II. dankt am 28. November als Kaiser ab. |
| 1919 | Preußen verliert infolge des Versailler Vertrages große Landessteile, insbesondere im Osten. |
| 25. Februar 1947 | Nach einem Beschluss des alliierten Kontrollrats lösen die Siegermächte des 2. Weltkrieges den Staat Preußen formell auf. |

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