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Norddeutsche Bund

1866 - 1870

Norddeutsche Bundesmarine - Norddeutscher Postbezirk

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Norddeutsche Bund

Fahne des Norddeutschen Bundes
Norddeutscher Bund 1866 - 1870Flagge des Norddeutschen Bundes Norddeutscher Bund 1866 - 1870

 

Der Norddeutsche Bund entstand nach Auflösung des Deutschen Bundes (1815-1866) infolge des Deutschen Krieges von 1866.

Durch den Vertrag vom 18. August 1866 vereinigten sich folgende Staaten:

Am 21. August 1866 folgten die beiden Staaten:

Am 3. September 1866 folgte der Großherzog von Hessen für seine

Am 26. September 1866 das

Am 8. Oktober 1866 das

Am 21. Oktober 1866 das

Somit umfasste der Norddeutsche Bund 22 Staaten und ein Gebiet von 415 150 km² (7540 Quadratmeilen) mit fasst 30 Millionen Menschen.

 

Norddeutsche Bund

Stimmenverteilung des Norddeutschen Bundesrates nach Artikel 6

StaatenStimmen
Preußen mit den ehemaligen Stimmen von Hannover, Kurhessen, Holstein, Nassau und Frankfurt17
Königreich Sachsen4
Großherzogtums Hessen (nur die Provinz Oberhessen)1
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin2
Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach1
Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz1
Großherzogtum Oldenburg1
Herzogtum Braunschweig2
Herzogtum Sachsen-Meiningen1
Herzogtum Sachsen-Altenburg1
Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha1
Herzogtum Anhalt1
Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt1
Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen1
Fürstentum Waldeck1
Fürstentum Reuß ältere Linie (Greiz)1
Fürstentum Reuß jüngere Linie (Gera)1
Fürstentum Schaumburg-Lippe1
Fürstentum Lippe (Detmold)1
Freie und Hansestadt Lübeck1
Freie Hansestadt Bremen1
Freie und Hansestadt Hamburg1

 

Am 15. Dezember 1866 traten die Vertreter jener Staaten zusammen, um die Verfassung dieses Bundesstaates zu beraten.

Am 12. Februar 1867 fanden die Wahlen zum konstituierenden Reichstag statt und am 27. Februar wurde dieser vom König von Preußen eröffnet.

Am 16. April nahm der Reichstag die vorgeschlagene Verfassung an, die am 24. Juni 1867 verkündet wurde und am 1. Juli 1867 in Kraft trat.

Am 26. Juli 1867 übernahm König Wilhelm von Preußen die ihm als Präsidenten des Bundes übertragenen Rechte und Pflichten.

 

Norddeutsche Bund

König Wilhelm von Preußen

Otto von Bismarck

König Wilhelm von Preußen

1867 - 1871 Präsidium des Norddeutschen Bundes

Otto von Bismarck

Reichskanzler des Norddeutschen Bundes

Am 15. August trat der Bundesrat in Berlin zusammen.

Am 31. August fanden die Reichstagswahlen statt und am 10. September wurde der erste und einzige Reichstag des Bundes eröffnet.

Bismarck im Norddeutschen Reichstag 1867

Bismarck im Norddeutschen Reichstag 1867 (zeitgenössische Darstellung)

 

Am 15. November 1870 schlossen sich, unter dem Eindruck den Deutsch-Französischen Krieges, dem Bund an

Am 23. November 1870 das

Am 25. November 1870

Die betreffenden Verträge wurden am 9. Dezember, auch von dem am 24. November 1870 wieder zusammengetretenen Reichstag genehmigt.

Am 9. Dezember 1870 beantragte der Bundesrat, den erweiterten Bund "Deutsches Reich" zu nennen, was der Reichstag am 10. Dezember 1870 genehmigte. Am 31. Dezember 1870 wurde die neue Verfassung des Reiches verkündet, womit der Norddeutsche Bund offiziell sein Ende nahm. Die meisten Gesetze des Norddeutschen Bundes gingen auf das Deutsche Reich über, die Anleihen wurden aus der französischen Kriegsentschädigung getilgt. Am 29. Januar 1871 wurden in Berlin die Ratifikationsurkunden ausgetauscht.

 

Friedensverträge Norddeutscher Bund Deutsch-Französischer Krieg

 

externer Link:

Verfassung des Norddeutschen Bundes (16.04.1867)>, in: documentArchiv.de [Hrsg.]

 


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