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Deutsches Reich 1871-1918
Der Reichskanzler hat im Namen des Kaisers die Ausführung der Reichsgesetze zu überwachen, die Verwaltung und Beaufsichtigung der verfassungsgemäßen Angelegenheiten des Reiches zu leiten und die kaiserlichen Erlasse gegenzuzeichnen. Ihm sind die Chefs der einzelnen Reichsämter unterstellt.
Ein Zentralbüro, die Reichskanzlei, vermittelt den Verkehr mit den Chefs der einzelnen Ressorts.
I. Auswärtige Amt
II. Reichsamt des Inneren
III. Reichs-Marineamt
IV. Reichs-Justizamt
V. Reichs-Schatzamt
VII. Reichs-Eisenbahnamt
VIII. Rechnungshof des Deutschen Reichs
IX. Reichs-Postamt
X. Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisenbahnen
XI. Reichsmilitärgericht
XII. Reichsbank
XIII. Reichsschuldenkommission
XIV. Reichsrayonkommission
(Amtliche Angaben im Jahr 1910)

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