Der Reichskriegsschatz ist ein im
Deutschen Reich für den Fall eines Krieges und zwar
lediglich für Zwecke der Mobilmachung bereit gehaltener
Barbestand. Dieser verdankt seine Entstehung der Übertragung der
seit Friedrich Wilhelm I. bestehenden und bewährten Einrichtung
eines preußischen Staatsschatzes auf das Reich, indem hierzu
nach Auflösung jenes preußischen Staatsschatzes 120 Millionen
Mark aus der
französischen Kriegsentschädigung durch Reichsgesetz
bestimmt wurden (Reichsgesetz vom 11. November 1871). Über den
Reichskriegsschatz, der im Juliusturm der Spandauer Zitadelle
niedergelegt ist, kann nur mittels kaiserlicher Anordnung unter
vorgängig oder nachträglich einzuholender Zustimmung des
Bundesrats und des
Reichstags verfügt werden. Der
Reichskriegsschatz wird von dem
Reichskanzler unter Kontrolle der Reichsschuldenkommission
durch die dazu bestellte Rendantur und den Kurator des
Reichskriegsschatzes verwaltet. Bei einer etwaigen Verwendung
würde er wieder zu ergänzen sein durch Zuführung aller
außeretatmäßigen Einnahmen sowie auf Grund der Bestimmungen des
Reichshaushaltsetats.
1919 musste auch der
Reichskriegsschatz in Höhe von 120 Millionen Mark (
Goldmark)
im Rahmen des
Versailler
Vertrages an
Frankreich
übergeben werden.